Feste Anstellung
Leitungsassistenz (m/w/d) in der Rechnungsprüfungsstelle der EKiR
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
17.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Sie suchen mehr als „nur“ Arbeit? Sie möchten in und für eine Organisation arbeiten, die mehr bietet als einen „Job“. Sie wollen dabei mitwirken, dass die Mittel, die der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) anvertraut sind, sachgerecht und wirtschaftlich eingesetzt werden? Sie möchten initiieren, Fehler zu vermeiden, Entwicklungen zu analysieren, Risiken zu benennen und bei ihrer Bewertung helfen?
Als Teil des motivierten Teams der Rechnungsprüfung – dem Pendant der Wirtschaftsprüfung für den öffentlich-rechtlichen Bereich - können Sie einen wesentlichen Beitrag leisten, damit diese Herausforderungen gemeistert werden.
Bei der Rechnungsprüfungsstelle der EKiR ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Leitungsassistenz (m/w/d)
unbefristet zu besetzen.
Sie unterstützen unser Prüfungsteam, welches für rund 800 kirchliche Körperschaften, Verbände, Werke und Einrichtungen der EKiR „zwischen Kleve und Saarbrücken und zwischen Altenkirchen und Aachen“ verantwortlich ist.
Die zu besetzende Stelle hat ihren Dienstsitz in Düsseldorf.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Mitwirkung bei der sachgerechten und wirtschaftlichen Verwendung der Mittel der EKiR.
- ✓ Initiierung von Maßnahmen zur Fehlervermeidung und Analyse von Entwicklungen.
- ✓ Identifikation und Bewertung von Risiken im Prüfungsprozess.
- ✓ Unterstützung des Prüfungsteams für kirchliche Körperschaften und Einrichtungen.
Die Rechnungsprüfungsstelle der EKiR bietet eine bedeutende Rolle im öffentlich-rechtlichen Bereich.
Über das Unternehmen
Evangelische Kirche im Rheinland KdöR
Die Evangelische Kirche im Rheinland KdöR in Düsseldorf setzt sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit ein und bietet Menschen mit Schwerbehinderung ein herzliches und unterstützendes Arbeitsumfeld. Als Arbeitgeber legt die Kirche großen Wert darauf, ein vielfältiges Team zu fördern, das unterschiedliche Fähigkeiten und Perspektiven schätzt. Bei der Evangelischen Kirche im Rheinland finden Menschen mit Schwerbehinderung nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch eine wertvolle Gemeinschaft, in der individuelle Talente gefördert und geschätzt werden. Durch gezielte Maßnahmen zur Barrierefreiheit und ein offenes Ohr für die Bedürfnisse aller Mitarbeitenden wird eine inklusive Unternehmenskultur geschaffen, die den Grundsatz der Gleichwertigkeit in den Mittelpunkt stellt. Die Evangelische Kirche im Rheinland bietet abwechslungsreiche Berufsfelder und Entwicklungsmöglichkeiten, die auf die Stärken jedes Einzelnen abgestimmt sind. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieser engagierten Gemeinschaft zu werden und ihr Potenzial zu entfalten.
Weitere Jobs bei Evangelische Kirche im Rheinland KdöR
Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Düsseldorf
📮 PLZ: 40476
🗺️ Region: D-PLZ 40
📍 Koordinaten: 51.2464981, 6.7855000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.