Befristeter Vertrag
Projektmitarbeiterin / Projektmitarbeiter für das Smart Kassel Büro innerhalb des Amtes Digitales und IT (w/m/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
19.01.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Stadt Kassel
Personal- und Organisationsamt
34112 Kassel
Die Stadt Kassel ist mit ca. 208.000 Einwohnerinnen und Einwohnern das Zentrum in Nordhessen und Deutschlands glücklichste Großstadt. Wir gehören zu den größten Arbeitgebern dieser Region und verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich freundlich und kompetent um die Belange der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt kümmern.
Wir suchen für das Amt Digitales und IT
eine Projektmitarbeiterin / einen Projektmitarbeiter für das Smart Kassel Büro (w/m/d)
Die Stelle ist für die Dauer des Förder- und Umsetzungszeitraums des Modellprojektes Smart Kassel, zurzeit befristet bis zum 31. März 2028, zu besetzen. Eine Weiterbeschäftigung wird zu gegebener Zeit geprüft.
Als eine von 32 Kommunen wurde die Stadt Kassel für die zweite Staffel der Modellprojekte Smart Cities ausgewählt. Hiermit fördert die Bundesregierung die digitale Modernisierung der Kommunen. Neue Technologien und Anwendungen sollen in Kassel dazu beitragen, die Lebens- und Standortqualität zu erhöhen, Ressourcen zu schonen und für mehr Miteinander und soziale Teilhabe zu sorgen. Für die aktuell laufende Umsetzungsphase gilt es, die in der Smart Kassel Strategie beschlossenen Maßnahmen schrittweise in die Praxis zu überführen.
Werden Sie Teil des Teams dieses zukunftsweisenden Projektes und gestalten Sie die Zukunft der Stadt Kassel aktiv mit!
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Der Magistrat der Stadt Kassel präsentiert sich als ein attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion wertschätzt. In einer offenen und einladenden Arbeitsumgebung fördert die Stadt Kassel gezielt die Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung. Die Stadtverwaltung setzt auf unterschiedliche Perspektiven und Fähigkeiten, um ein kreatives und produktives Arbeitsumfeld zu schaffen. Mit einem klaren Fokus auf die Integration von Menschen mit Behinderungen engagiert sich der Magistrat für die Umsetzung umfassender Inklusionsmaßnahmen. Durch individuelle Unterstützung und angepasste Arbeitsbedingungen wird jedem Mitarbeiter die Möglichkeit gegeben, sein volles Potenzial auszuschöpfen. Die Stadt Kassel bietet ein breites Spektrum an Karrieremöglichkeiten, die nicht nur eine sinnstiftende Tätigkeit ermöglichen, sondern auch Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklung schaffen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden im Magistrat der Stadt Kassel eine respektvolle und fördernde Arbeitsatmosphäre, in der sie wertgeschätzt werden und aktiv zur Gestaltung der Stadt beitragen können.
📍 34121 Kassel
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Standort: Kassel
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.