Befristeter Vertrag
Fachberater Inklusion (w/m/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
23.01.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg vertritt die Interessen von etwa 75.000 Mitgliedsunternehmen in einer starken Wirtschaftsregion. Mit rund 130 Mitarbeitern bezieht sie Position zu Standort- und anderen Wirtschaftsthemen, erbringt vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen und setzt vom Staat übertragene Aufgaben kundenorientiert um.
Für das vom Landeswohlfahrtsverband Hessen Integrationsamt geförderte Projekt Inklusionsberatung bei den Kammern ist in der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Team Aus- und Weiterbildung am Standort in Kassel ein Arbeitsplatz als Fachberater Inklusion (w/m/d) zu besetzen. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 40 Arbeitsstunden pro Woche. Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2026. Eine Verlängerung des Projektes wurde in Aussicht gestellt.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Kassel
🗺️ Region: D-PLZ 34
📍 Koordinaten: 51.3170319, 9.4900999
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.