Feste Anstellung
pädagogisches Fachpersonal für den Bereich Grundschulbetreuung in Horten (w/m/d)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
26.01.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Stadt Kassel ist mit ca. 208.000 Einwohnerinnen und Einwohnern das Zentrum in Nordhessen und Deutschlands glücklichste Großstadt. Wir gehören zu den größten Arbeitgebern dieser Region und verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich freundlich und kompetent um die Belange der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt kümmern.
Wir suchen für das Amt Kindertagesbetreuung Kassel – Betrieb der Kindertagesbetreuung –
pädagogisches Fachpersonal für den Bereich Grundschulbetreuung in Horten (w/m/d)
Die Stellen sind sowohl befristet als auch unbefristet zu besetzen.
Hauptaufgabe des Amtes Kindertagesbetreuung Kassel sind der Betrieb und das Weiterentwickeln der städtischen Kindertagesstätten und der Kindertagespflege sowie das Planen, Steuern, Analysieren und Entwickeln der gesamtstädtischen Kindertagesbetreuung. Das Amt ist aktuell für rund 11.000 Betreuungsplätze in der Stadt Kassel verantwortlich.
Die 24 städtischen Horte arbeiten nach unterschiedlichen pädagogischen Konzepten. Das Angebot ermöglicht die Bildung und Betreuung der Kinder bis 17 Uhr während der Schulzeit sowie die Inanspruchnahme einer Ferienbetreuung durch pädagogisches Fachpersonal.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Der Magistrat der Stadt Kassel präsentiert sich als ein attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion wertschätzt. In einer offenen und einladenden Arbeitsumgebung fördert die Stadt Kassel gezielt die Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung. Die Stadtverwaltung setzt auf unterschiedliche Perspektiven und Fähigkeiten, um ein kreatives und produktives Arbeitsumfeld zu schaffen. Mit einem klaren Fokus auf die Integration von Menschen mit Behinderungen engagiert sich der Magistrat für die Umsetzung umfassender Inklusionsmaßnahmen. Durch individuelle Unterstützung und angepasste Arbeitsbedingungen wird jedem Mitarbeiter die Möglichkeit gegeben, sein volles Potenzial auszuschöpfen. Die Stadt Kassel bietet ein breites Spektrum an Karrieremöglichkeiten, die nicht nur eine sinnstiftende Tätigkeit ermöglichen, sondern auch Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklung schaffen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden im Magistrat der Stadt Kassel eine respektvolle und fördernde Arbeitsatmosphäre, in der sie wertgeschätzt werden und aktiv zur Gestaltung der Stadt beitragen können.
📍 34121 Kassel
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.