Feste Anstellung

Planungstechniker/-in im Bereich Verkehrs- und Straßenplanung (w/m/d)

Landeshauptstadt Wiesbaden

📍 Wiesbaden

PLZ: 65183

Region: D-PLZ 55

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

19.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Tiefbau- und Vermessungsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden sucht eine/-n

Planungstechniker/-in im Bereich Verkehrs- und Straßenplanung (w/m/d)

Über 47.000 Adressen, 26 Ortsbezirke, ca. 250 Brücken und ca. 2.100 Straßen mit zahlreichen Verkehrszeichen werden durch das Tiefbau- und Vermessungsamt geplant, verwaltet, errichtet und unterhalten. Wir planen die Verkehrswende für Wiesbaden u.a. bei den aktuellen Themen wie Elektromobilität, Digitalisierung und Nahmobilität.

Gestalten Sie Ihre Zukunft mit uns und werden Sie Teil eines interdisziplinären Teams.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Planung und Verwaltung von Verkehrs- und Straßeninfrastruktur in Wiesbaden.
  • Erstellung und Instandhaltung von über 2.100 Straßen und 250 Brücken.
  • Mitwirkung an der Verkehrswende durch innovative Ansätze wie Elektromobilität und Digitalisierung.
  • Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team zur Gestaltung der Mobilität.

Das Tiefbau- und Vermessungsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden ist für die Verkehrsinfrastruktur verantwortlich.

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Über das Unternehmen

Logo von Landeshauptstadt Wiesbaden

Landeshauptstadt Wiesbaden

Die Landeshauptstadt Wiesbaden präsentiert sich als vorbildlicher Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Mit einem klaren Bekenntnis zu Chancengleichheit schafft die Stadt eine inklusive Arbeitsumgebung, in der Menschen mit Schwerbehinderung wertvolle Beiträge leisten können. Diese positive Unternehmenskultur unterstützt nicht nur die individuelle Entwicklung, sondern trägt auch zur Stärkung des gesamten Teams bei. Wiesbaden legt großen Wert darauf, Barrieren abzubauen und ermöglicht Bewerbungen von Personen mit Schwerbehinderung in allen Bereichen der Stadtverwaltung. Durch gezielte Programme und Maßnahmen zur beruflichen Integration stellt die Stadt sicher, dass jede*r Mitarbeiter*in die gleichen Chancen erhält, um sich entfalten und erfolgreich sein zu können. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, die einen Arbeitgeber suchen, der sowohl Wertschätzung als auch Gleichberechtigung bietet, ist die Landeshauptstadt Wiesbaden eine ausgezeichnete Wahl. Hier trifft Engagement auf eine herzliche, offene Atmosphäre, die individuelle Talente würdigt und fördert. Die Stadt richtet sich an alle, die ihre Fähigkeiten und Erfahrungen in einem unterstützenden Umfeld einbringen möchten.

Standort: Wiesbaden

📮 PLZ: 65183

🗺️ Region: D-PLZ 55

📍 Koordinaten: 50.0778459, 8.2453078

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.