Befristeter Vertrag
Planungskoordinator*in E-Mobilität Team Bau für Großprojekte in Elternzeitvertretung
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
26.01.2026
Branche
Transport & Logistik
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (vhh.mobility) ist mit rund 3.000 Mitarbeitenden an 17 Standorten und über 800 Bussen das zweitgrößte Nahverkehrsunternehmen Norddeutschlands mit Sitz in Hamburg. Das Verkehrsunternehmen, das Partnerin im Hamburger Verkehrsverbund (hvv) ist, wurde 1905 gegründet. Heute befördert vhh.mobility rund 100 Millionen Fahrgäste pro Jahr. Gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden aus über 60 Nationen gestalten wir die Zukunft der Mobilität in der Metropolregion Hamburg.
Das klingt interessant für dich und du willst vhh.mobility dabei unterstützen, Hamburg und die Metropolregion in Bewegung zu halten?
Dann bewirb dich jetzt als Planungskoordinator*in E-Mobilität Team Bau für Großprojekte in Elternzeitvertretung zur Unterstützung unseres Projektteams.
Diese Stelle ist im Rahmen einer Elternzeitvertretung befristet bis zum 31.12.2027.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH ist nicht nur ein bedeutender Anbieter im öffentlichen Nahverkehr, sondern auch ein herausragender Arbeitgeber, der Inklusion und Chancengleichheit großschreibt. Das Unternehmen setzt sich aktiv dafür ein, Menschen mit Schwerbehinderung eine wertvolle Perspektive zu bieten. Durch gezielte Fördermaßnahmen und ein unterstützendes Arbeitsumfeld wird sichergestellt, dass alle Mitarbeiter, unabhängig von ihren individuellen Herausforderungen, ihr volles Potenzial entfalten können. Mit einem klaren Bekenntnis zur Vielfalt innerhalb der Belegschaft schafft die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH ein inklusives Arbeitsklima, das auf Respekt und Gleichberechtigung basiert. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur eine Anstellung, sondern auch die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung eines modernen Nahverkehrs mitzuwirken. Das Unternehmen bietet flexible Arbeitszeiten und spezielle Programme zur beruflichen Entwicklung, die eine umfassende Integration in den Arbeitsalltag fördern. In der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH erleben Mitarbeiter Wertschätzung und Unterstützung – eine ideale Umgebung für alle, die sich beruflich weiterentwickeln möchten.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.