Feste Anstellung

Pflegefachkraft (m/w/d) (Altenpfleger (m/w/d), Heilerziehungspfleger (m/w/d) oder Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d))

DRK-Schul- und Therapiezentrum Raisdorf

📍 Schwentinental

Region: D-PLZ 24

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

12.03.2026

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Verstärken Sie unser Team im Internat zum nächstmöglichen Zeitpunkt als

Pflegefachkraft (m/w/d)

mit bis zu 2000 € Willkommensbonus (bei Vollzeit, in Teilzeit entsprechend anteilig)

in Teilzeit mit 20 Stunden/Woche. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.

Am DRK-Standort Raisdorf bietet der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen verschiedene Wohn-, Förder-, Arbeits- und Betreuungsangebote.

Im Internat des DRK Schul- und Therapiezentrums leben in 3 Wohngruppen bis zu 42 Schüler*innen, Auszubildende und junge Studierende, die dort in allen Belangen ihres Alltags begleitet und unterstützt werden.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Schwentinental

🗺️ Region: D-PLZ 24

📍 Koordinaten: 54.2887344, 10.2102966

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.