Feste Anstellung
Heilerziehungspfleger*in (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
15.03.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Für unser Wohn- und Assistenzangebot Alsterweg 3a-5a in Bargfeld-Stegen (Schleswig-Holstein) suchen wir eine*n Heilerziehungspfleger*in (m/w/d).
Du fragst Dich, wo Menschen mit geistiger Behinderung ein zuhause finden, die den Rahmen von Wohneinrichtungen sprengen? Unter anderem bei uns! Wir leben für Menschen mit Komplexer Behinderung und herausforderndem Verhalten ein erprobtes Konzept, welches eine reale Alternative zu den immer wiederkehrenden Ausschlussprozessen aus dem Hilfesystem bietet. Wir bauen auf passgenaue Angebote mit verlässlichen Strukturen und beantworten herausforderndes Verhalten auf Grundlage von intensiver Beziehungsarbeit mit klarer Haltung. Wir suchen Dich als engagiertes, gestaltendes Mitglied in unserem Team. Wir bieten Dir einen schönen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz, ein sehr gutes Miteinander, sowie Möglichkeiten für persönliche Entwicklung und viel gemeinsamen Raum für Gestaltungsmöglichkeiten. Noch unsicher? Dann einfach anrufen und uns kennenlernen!
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Evangelische Stiftung Alsterdorf - klaarnoord gGmbH
Die Evangelische Stiftung Alsterdorf - klarnoord gGmbH in Ahrensburg ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit einsetzt. Als Teil einer sozialen Stiftung bietet klarnoord Menschen mit Schwerbehinderung ein vielfältiges Arbeitsumfeld, in dem individuelle Stärken und Fähigkeiten geschätzt werden. Das Unternehmen fördert aktiv die Integration von Menschen mit verschiedenen Lebensgeschichten und schafft dadurch ein inklusives Arbeitsklima, in dem Teamarbeit und gegenseitige Unterstützung im Vordergrund stehen. Durch gezielte Schulungs- und Entwicklungsmöglichkeiten ermöglicht klarnoord seinen Mitarbeitenden, ihr volles Potenzial auszuschöpfen und ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Die Stiftung setzt sich leidenschaftlich dafür ein, Barrieren abzubauen und eine vielfältige Belegschaft zu fördern, in der jeder die gleichen Chancen hat. Für jobsuchende Menschen mit Schwerbehinderung ist die Evangelische Stiftung Alsterdorf - klarnoord gGmbH somit nicht nur ein Arbeitsplatz, sondern ein Ort, an dem Vielfalt gefeiert wird und die Teilhabe am Arbeitsleben aktiv gelebt wird. Bewerben Sie sich und werden Sie Teil eines wertschätzenden Teams!
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.