Feste Anstellung
Master/Diplom (Univ.) Bergbau, Maschinenbau oder vergleichbar als Leitung des Referates Landesbergdirektion (w/m/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
15.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Regierungspräsidium Freiburg ist mit rund 1.700 Mitarbeitenden in 8 Abteilungen die Mittelbehörde zwischen den Ministerien und den Landrats- und Bürgermeisterämtern.
Der Regierungsbezirk Freiburg im Dreiländereck zwischen der Schweiz und Frankreich reicht von Straßburg über Basel bis an den Bodensee. Wir bündeln und gestalten die öffentliche Verwaltung unter einem Dach.
Beim Regierungspräsidium Freiburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Referat 97 - Landesbergdirektion - eine nach Besoldungsgruppe A16 LBesGBW bzw. Entgeltgruppe 15 TV-L bewertete Funktionsstelle zu besetzen.
Leitung des Referats 97
Landesbergdirektion (w/m/d)
mit der Qualifikation
Master/ Diplom (Univ.) Bergbau, Maschinenbau oder vergleichbar.
Dienstort: Freiburg
Umfang: Vollzeit (Job-sharing möglich)
Vergütung: bis A16 LBesGBW / E15 TV-L
Anstellungsart: unbefristetes Arbeits- oder Beamtenverhältnis
Die Landesbergdirektion beim Regierungspräsidium Freiburg ist die zentrale Bergbehörde für das Land Baden-Württemberg. Das interdisziplinäre Team aus technischen und juristischen Spezialistinnen und Spezialisten verantwortet die Genehmigung von und Aufsicht über zahlreiche bedeutende mineralische Rohstoffgewinnungsbetriebe im Tagebau, unter Tage und auch im Bohrlochbergbau. Zudem übt die Landesbergdirektion die Bergaufsicht für alle bergbaulichen Anlagen, Tätigkeiten und Einrichtungen auf dem Betriebsgelände von Bergbauunternehmen aus, wozu auch der Immissions-, Arbeits- und Umweltschutz zählen. Als Bergbehörde werden auch die zahlreichen Besucherbergwerke und Schauhöhlen und zwei Untergrundspeicher für Erdgas betreut. Zu den Aufgaben gehören darüber hinaus die Bereiche Seilbahnrecht, Hohlraumbauten (z. B. Tunnelbaustellen) und die Technische Energieaufsicht. Schließlich werden auch Zukunftsthemen wie Geothermie, Methaninfrastruktur und CO2/H2-Speicherung begleitet.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Genehmigung und Überwachung von bedeutenden Rohstoffgewinnungsbetrieben im Tagebau und unter Tage.
- ✓ Durchführung der Bergaufsicht für alle relevanten bergbaulichen Anlagen und Tätigkeiten.
- ✓ Betreuung von Besucherbergwerken, Schauhöhlen und Erdgasuntergrundspeichern.
- ✓ Bearbeitung von Themen wie Seilbahnrecht, Hohlraumbauten und Technische Energieaufsicht.
Ihr Profil
- ✓ Abschluss als Master oder Diplom (Univ.) in Bergbau, Maschinenbau oder einem verwandten Bereich.
- ✓ Fähigkeit zur Leitung eines interdisziplinären Teams von Fachleuten.
- ✓ Kenntnisse im Bereich Immissions-, Arbeits- und Umweltschutz.
- ✓ Interesse an zukunftsorientierten Themen wie Geothermie und CO2/H2-Speicherung.
Wir bieten
- ✓ Unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst.
- ✓ Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung (Job-Sharing).
- ✓ Vergütung nach Besoldungsgruppe A16 LBesGBW oder Entgeltgruppe 15 TV-L.
- ✓ Arbeiten in einem interdisziplinären und spezialisierten Team.
Das Regierungspräsidium Freiburg ist eine zentrale Behörde in Baden-Württemberg.
Über das Unternehmen
Das Regierungspräsidium Freiburg ist ein engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Mit einer klaren Vision für Chancengleichheit setzt sich die Institution dafür ein, dass Menschen mit Schwerbehinderung eine wertvolle und gleichberechtigte Rolle im beruflichen Alltag übernehmen können. Die inklusive Unternehmenskultur fördert die individuelle Entwicklung und schafft ein Arbeitsumfeld, in dem alle Mitarbeiter ihre Stärken einbringen können. Durch umfassende Unterstützungsangebote und gezielte Maßnahmen zur Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderung gewährleistet das Regierungspräsidium Freiburg, dass jeder die Möglichkeit hat, sein Potenzial voll auszuschöpfen. Auszeichnungen und positive Rückmeldungen belegen das Bestreben des Unternehmens, Barrieren abzubauen und ein harmonisches Miteinander zu fördern. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden im Regierungspräsidium Freiburg einen einladenden Arbeitsplatz, der auf Respekt, Wertschätzung und Chancengleichheit basiert. Das Präsidium ist bestrebt, eine vielfältige Belegschaft aufzubauen, in der jeder seinen Platz hat und aktiv zur positiven Entwicklung der Gesellschaft beiträgt.
Weitere Jobs bei Regierungspräsidium Freiburg
Master / Diplom (Univ.) (w/m/d) Bauingenieurwesen mit Fachrichtung Wasserbau oder vergleichbar
Bachelor / Diplom (FH) Bauingenieurwesen, Infrastrukturingenieurwesen, Umweltingenieurwesen oder vergleichbar
Master / Diplom (Univ.) Elektrotechnik oder vergleichbar (w/m/d)
Standort: Freiburg
📮 PLZ: 79098
🗺️ Region: D-PLZ 79
📍 Koordinaten: 47.9990667, 7.8394166
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.