Feste Anstellung
Leitung Waldschule H.d.W. (w/m/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
30.03.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Gestalten Sie die Zukunft unserer Wälder beim Landesbetrieb Forst Brandenburg - starten Sie Ihre Karriere in der öffentlichen Verwaltung unbefristet in Vollzeit
Leitung Waldschule H.d.W. (w/m/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgendem Arbeitsort:
Waldschule Haus des Waldes, Frauenseestraße 18 a, 15754 Heidesee
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg bietet ein interessantes, abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit starkem Bezug zum Wald in einem motivierten Team. Sie sind gern an frischer Luft, begeistern sich für den Wald und arbeiten gern mit Kindern und Jugendlichen? Dann unterstützen sie die waldpädagogische Arbeit im Landesbetrieb Forst Brandenburg und werden zu einem wichtigen Akteur zwischen Bildung, Wald und Forstwirtschaft. An der ihnen anvertrauten waldpädagogischen Einrichtung haben sie Gestaltungs- und Entfaltungsspielräume und setzen über das gesamte Jahr nachhaltige Bildungsimpulse mit verschiedenen Zielgruppen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg mit Sitz in Eberswalde ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich für eine inklusive und chancengleiche Arbeitsumgebung einsetzt. Als wichtiger Akteur im Bereich der Forstwirtschaft bietet das Unternehmen nicht nur eine Vielzahl an spannenden Berufsmöglichkeiten, sondern auch ein Arbeitsumfeld, das die Vielfalt und Talente aller Mitarbeitenden wertschätzt, einschließlich Menschen mit Schwerbehinderung. Die Förderung von Inklusion ist im Leitbild des Landesbetriebs verankert. Hier wird Wert darauf gelegt, individuelle Stärken zu erkennen und jedem Mitarbeitenden die Unterstützung zukommen zu lassen, die für eine erfolgreiche Karriere notwendig ist. Das Unternehmen setzt sich aktiv für Barrierefreiheit und Gleichstellung ein und schafft so ein Arbeitsumfeld, in dem sich alle wohlfühlen und ihr volles Potenzial entfalten können. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden beim Landesbetrieb Forst Brandenburg nicht nur eine attraktive Anstellung, sondern auch ein engagiertes Team, das Wert auf Zusammenhalt, Respekt und Chancengleichheit legt.
📍 Eberswalde
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Standort: Heidesee
📮 PLZ: 15754
🗺️ Region: D-PLZ 15
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.