Feste Anstellung
Ärztlicher Gutachter (m/w/d) für den Geschäftsbereich GKV stationär (DRG-Einzelfallprüfung)
Medizinischer Dienst Niedersachsen
📍 Aurich, Braunschweig, Bremen, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Meppen, Oldenburg, Osnabrück
Region: D-PLZ 21
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
28.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Gutes tun im gesetzlichen Auftrag: Als unabhängiger Gutachterdienst unterstützen und beraten wir, der Medizinische Dienst Niedersachsen, die gesetzliche Krankenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung in allen medizinischen und pflegerischen Fragen. Ob die Qualität von Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegediensten geprüft werden soll, Behandlungsfehler vermutet werden oder Fragen zu neuen Behandlungsmethoden unabhängig bewertet werden sollen: Wir sind da. Für über 7,1 Millionen Versicherte in Niedersachsen. Mit rund 1.300 Kolleginnen und Kollegen an 13 Standorten (u.a. Aurich, Braunschweig, Bremen, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Meppen, Oldenburg und Osnabrück). Erleben Sie eine Arbeit, die sich lohnt – ganz im Sinne unseres Selbstverständnisses – Menschlich. Digital. Nachhaltig. Wir stellen mehrere ärztliche Gutachter/-innen für die Einzelfallprüfung im Bereich DRG in einem unserer regionalen Teams ein.
Ärztlicher Gutachter (m/w/d) für den Geschäftsbereich GKV stationär (DRG-Einzelfallprüfung)
Beschäftigung: Voll- oder Teilzeit
Befristung: unbefristet
Erfahrung: Mit Berufserfahrung
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Überprüfung der Qualität von Pflegeeinrichtungen und -diensten.
- ✓ Unabhängige Bewertung von Behandlungsmethoden.
- ✓ Beratung und Unterstützung in medizinischen und pflegerischen Angelegenheiten.
- ✓ Durchführung von Einzelfallprüfungen im Bereich DRG.
Ihr Profil
- ✓ Abgeschlossenes Medizinstudium mit Berufserfahrung.
- ✓ Fähigkeit zur unabhängigen Gutachtenerstellung.
- ✓ Kenntnisse im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
- ✓ Teamfähigkeit und Engagement für die Patientenversorgung.
Wir bieten
- ✓ Möglichkeiten zur Voll- oder Teilzeitanstellung.
- ✓ Unbefristete Anstellung für langfristige Perspektiven.
- ✓ Arbeiten in einem engagierten Team von rund 1.300 Mitarbeitenden.
- ✓ Einsatz an mehreren Standorten in Niedersachsen.
Der Medizinische Dienst Niedersachsen berät die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Über das Unternehmen
Medizinischer Dienst Niedersachsen
📍 Aurich, Braunschweig, Bremen, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Meppen, Oldenburg, Osnabrück
Standort: Aurich, Braunschweig, Bremen, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Meppen, Oldenburg, Osnabrück
🗺️ Region: D-PLZ 21
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.