Feste Anstellung

Ärztlicher Gutachter (m/w/d) für den Geschäftsbereich GKV stationär (DRG-Einzelfallprüfung)

Medizinischer Dienst Niedersachsen

📍 Aurich, Braunschweig, Bremen, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Meppen, Oldenburg, Osnabrück

Region: D-PLZ 21

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

29.04.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Gutes tun im gesetzlichen Auftrag: Als unabhängiger Gutachterdienst unterstützen und beraten wir, der Medizinische Dienst Niedersachsen, die gesetzliche Krankenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung in allen medizinischen und pflegerischen Fragen. Ob die Qualität von Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegediensten geprüft werden soll, Behand­lungs­fehler vermutet werden oder Fragen zu neuen Behandlungsmethoden unabhängig bewertet werden sollen: Wir sind da. Für über 7,1 Millionen Versicherte in Niedersachsen. Mit rund 1.300 Kolleginnen und Kollegen an 13 Standorten (u.a. Aurich, Braunschweig, Bremen, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Meppen, Oldenburg und Osnabrück). Erleben Sie eine Arbeit, die sich lohnt – ganz im Sinne unseres Selbstverständnisses – Menschlich. Digital. Nachhaltig. Wir stellen mehrere ärztliche Gutachter/-innen für die Einzelfallprüfung im Bereich DRG in einem unserer regionalen Teams ein.

Ärztlicher Gutachter (m/w/d) für den Geschäftsbereich GKV stationär (DRG-Einzelfallprüfung)

Beschäftigung: Voll- oder Teilzeit
Befristung: unbefristet
Erfahrung: Mit Berufserfahrung

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Überprüfung der Qualität von Pflegeeinrichtungen und -diensten.
  • Unabhängige Bewertung von Behandlungsmethoden.
  • Beratung und Unterstützung in medizinischen und pflegerischen Angelegenheiten.
  • Durchführung von Einzelfallprüfungen im Bereich DRG.

Ihr Profil

  • Abgeschlossenes Medizinstudium mit Berufserfahrung.
  • Fähigkeit zur unabhängigen Gutachtenerstellung.
  • Kenntnisse im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Teamfähigkeit und Engagement für die Patientenversorgung.

Wir bieten

  • Möglichkeiten zur Voll- oder Teilzeitanstellung.
  • Unbefristete Anstellung für langfristige Perspektiven.
  • Arbeiten in einem engagierten Team von rund 1.300 Mitarbeitenden.
  • Einsatz an mehreren Standorten in Niedersachsen.

Der Medizinische Dienst Niedersachsen berät die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Standort: Aurich, Braunschweig, Bremen, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Meppen, Oldenburg, Osnabrück

🗺️ Region: D-PLZ 21

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.