Elektrotechnik, Elektronik
Staatlich geprüfte*r Techniker*in (m/w/d) Elektrotechnik oder Physiktechnik im Fachgebiet „IMIS‑Messnetze“ der Abteilung „Radiologischer Notfallschutz, Zentralstelle des Bundes (ZdB)“
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
12.05.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Sie übernehmen Verantwortung für Mensch und Umwelt.
Bewerben Sie sich beim Bundesamt für Strahlenschutz als
Staatlich geprüfte*r Techniker*in (m/w/d) Elektrotechnik oder Physiktechnik
im Fachgebiet „IMIS‑Messnetze“ der Abteilung „Radiologischer Notfallschutz, Zentralstelle des Bundes (ZdB)“
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für die Sicherheit und den Schutz der Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde gehört das BfS zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Das Fachgebiet RN 4 betreibt das Radioaktivitätsmessnetz (ODL-Messnetz) mit rund 1.700 Messstellen bundesweit.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter ist ein attraktiver Arbeitgeber, der sich der Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit verschrieben hat. Mit einem klaren Fokus auf Inklusion schafft das BfS ein Arbeitsumfeld, das Menschen mit Schwerbehinderung wertschätzt und unterstützt. Das Unternehmen setzt sich aktiv für die Integration von Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Fähigkeiten ein und bietet maßgeschneiderte Maßnahmen, um deren berufliche Entwicklung zu fördern. Hierbei wird nicht nur Wert auf fachliche Kompetenz gelegt, sondern auch auf eine offene und respektvolle Unternehmenskultur, die ein Gefühl der Zugehörigkeit vermittelt. Das BfS bietet vielfältige Karrieremöglichkeiten in einem wichtigen Bereich des Gesundheits- und Umweltschutzes und ist stets auf der Suche nach talentierten Mitarbeitenden, die das Team bereichern möchten. Im Bundesamt für Strahlenschutz wird jeder Einzelne wertgeschätzt, und die Einhaltung von Inklusionsstandards ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmensphilosophie. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier eine ideale Plattform, um ihre Fähigkeiten voll auszuschöpfen und einen bedeutenden Beitrag zu leisten.
📍 Salzgitter
Standort: Salzgitter
🗺️ Region: D-PLZ 38
📍 Koordinaten: 52.1515198, 10.3313141
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.