Feste Anstellung

Ärztliche Gutachter (m/w/d) für den Geschäftsbereich GKV stationär (Strukturprüfung)

Medizinischer Dienst Niedersachsen

📍 Aurich, Braunschweig, Bremen, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Meppen, Oldenburg, Osnabrück

Region: D-PLZ 21

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

03.03.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Gutes tun im gesetzlichen Auftrag: Als unabhängiger Gutachterdienst unterstützen und beraten wir, der Medizinische Dienst Niedersachsen, die gesetzliche Krankenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung in allen medizinischen und pflegerischen Fragen. Ob die Qualität von Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegediensten geprüft werden soll, Behand­lungs­fehler vermutet werden oder Fragen zu neuen Behandlungsmethoden unabhängig bewertet werden sollen: Wir sind da. Für über 7,1 Millionen Versicherte in Niedersachsen. Mit rund 1.300 Kolleginnen und Kollegen an 13 Standorten (u.a. Aurich, Braunschweig, Bremen, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Meppen, Oldenburg und Osnabrück). Erleben Sie eine Arbeit, die sich lohnt – ganz im Sinne unseres Selbstverständnisses – Menschlich. Digital. Nachhaltig. Wir stellen ärztliche Gutachter/-innen im Team Strukturprüfungen aufgrund der uns mit dem am 12.12.2024 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) neu übertragenen gesetzlichen Aufgaben ein.

Ärztliche Gutachter (m/w/d) für den Geschäftsbereich GKV stationär (Strukturprüfung)

Beschäftigung: Voll- oder Teilzeit
Befristung: unbefristet
Erfahrung: Mit Berufserfahrung

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

✓ Zur vollständigen Stellenanzeige

Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Durchführung von Strukturprüfungen im Rahmen neuer gesetzlicher Vorgaben.
  • Bewertung von medizinischen Behandlungen und Pflegeleistungen.
  • Überprüfung der Qualität von Pflegeeinrichtungen und -diensten.
  • Beratung zu Behandlungsmethoden und Erkennung von möglichen Behandlungsfehlern.

Ihr Profil

  • Abgeschlossene medizinische Ausbildung mit Berufserfahrung.
  • Fähigkeit zur unabhängigen Bewertung medizinischer Sachverhalte.
  • Teamfähigkeit und Engagement für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung.
  • Bereitschaft zur Arbeit in Voll- oder Teilzeit.

Wir bieten

  • Unbefristete Anstellung mit flexiblen Arbeitszeitmodellen.
  • Mitarbeit in einem engagierten Team von rund 1.300 Fachkräften.
  • Möglichkeit, einen positiven Einfluss auf die Gesundheitsversorgung zu nehmen.
  • Standorte in mehreren Städten Niedersachsens für eine gute Erreichbarkeit.

Der Medizinische Dienst Niedersachsen unterstützt die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Standort: Aurich, Braunschweig, Bremen, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Meppen, Oldenburg, Osnabrück

🗺️ Region: D-PLZ 21

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.