Feste Anstellung
Leitung der Evangelischen Suchtberatung (m/w/d)
Ev. Regionalverband Frankfurt und Offenbach Personalgewinnung &-bindung
📍 Frankfurt-Eschersheim
PLZ: 60431
Region: D-PLZ 60
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
23.03.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Die Evangelische Suchtberatung berät und behandelt Betroffene und Angehörige mit den Schwerpunkten im Bereich Alkohol, und Medikamentenkonsum und Glücksspiel. Die Evangelische Suchtberatung hat ihren Hauptstandort im Evangelischen Zentrum Am Weißen Stein, eine Außenstelle im Beratungszentrum in Frankfurt-Höchst und sie ist zuständig für das Alkoholfreie Begegnungszentrum „Alte Backstube“ in der Innenstadt Frankfurts.
Das Team besteht aus neun Mitarbeitenden. Jährlich suchen etwa 1.000 Klient:innen die Suchtberatungsstelle auf und werden beraten, in weiterführende Behandlungen vermittelt oder selbst ambulant therapeutisch behandelt.
Zur Leitung der Evangelischen Suchtberatung suchen wir eine engagierte Leitungspersönlichkeit, die über einschlägige berufliche Erfahrungen und Qualifikationen im Suchtbereich, der Personalführung und Budgetverantwortlichkeit sowie im Arbeitsfeld der Durchführung der von Entwöhnungsbehandlungen verfügt.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Ev. Regionalverband Frankfurt und Offenbach Personalgewinnung &-bindung
Der Evangelische Regionalverband Frankfurt und Offenbach ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Mit einer klaren Mission, Chancengleichheit für alle Mitarbeiter zu schaffen, bietet das Unternehmen ein einzigartiges Arbeitsumfeld, das Menschen mit Schwerbehinderung willkommen heißt. Der Regionalverband setzt auf individuelle Unterstützung und bietet maßgeschneiderte Lösungen, die es Mitarbeitern ermöglichen, ihr Potenzial voll zu entfalten. Durch eine offene Unternehmenskultur werden Barrieren abgebaut und jeder Mitarbeitende erhält die nötige Wertschätzung. Darüber hinaus engagiert sich der Verband kontinuierlich in der Personalgewinnung und -bindung, um ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, das Diversität nicht nur anerkennt, sondern aktiv lebt. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur einen Job, sondern eine Chance, sich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln. Der Evangelische Regionalverband Frankfurt und Offenbach ist somit eine hervorragende Adresse für Jobsuchende, die Wert auf ein faires und unterstützendes Arbeitsumfeld legen. Die Einladung an Bewerber, Teil dieses fortschrittlichen Teams zu werden, ist ein Ausdruck der Überzeugung, dass Vielfalt die Zukunft des Unternehmens bereichert.
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Standort: Frankfurt-Eschersheim
📮 PLZ: 60431
🗺️ Region: D-PLZ 60
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.