Feste Anstellung
Leiterin / Leiter des Kompetenzzentrums Geodateninfrastruktur (w/m/d)
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
📍 Stuttgart
PLZ: 70174
Region: D-PLZ 70
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
20.04.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) ist Obere Vermessungs-, Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde in Baden-Württemberg.
Beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg in Stuttgart ist in Referat 22 zum 1. Juni 2026 der Dienstposten der
Leitung des Kompetenzzentrums Geodateninfrastruktur (w/m/d)
zu besetzen.
In Betracht kommen insbesondere Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes sowie vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Masterabschluss der Studienrichtung Geowissenschaften (z.B. der Fachrichtungen Vermessung, Geoinformationswesen, Geomatik und Geographie) oder einer anderen vergleichbaren Studienrichtung mit technischem Schwerpunkt, die sich nach Möglichkeit bereits in mehreren Verwendungsbereichen bewährt haben.
Der Dienstposten ist mit A 15 bewertet.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart ist ein herausragender Arbeitgeber, der Wert auf Vielfalt und Chancengleichheit legt. Die Institution verpflichtet sich, ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Menschen mit Schwerbehinderungen die gleichen beruflichen Möglichkeiten wie alle anderen Beschäftigten haben. Durch gezielte Maßnahmen fördert das Landesamt die Integration und Entwicklung von Mitarbeitenden mit besonderen Bedürfnissen, um eine vielfältige und kreative Arbeitskultur zu gewährleisten. Die attraktiven Arbeitsplätze im Landesamt bieten nicht nur eine Vielzahl von beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten, sondern zeichnen sich auch durch ein unterstützendes und respektvolles Miteinander aus. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur eine berufliche Perspektive, sondern auch ein Umfeld, in dem sie ihre Stärken entfalten können. Mit einem klaren Fokus auf Inklusion und einem wertschätzenden Umgang ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg eine erstklassige Adresse für talentierte Fachkräfte, die Wert auf ein respektvolles und chancengerechtes Arbeitsumfeld legen.
Standort: Stuttgart
📮 PLZ: 70174
🗺️ Region: D-PLZ 70
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.