Feste Anstellung

Informationssicherheitsbeauftragte/r (m/w/d)

Staatliche Hochschule fuer Musik Darstellende Kunst Mannheim

📍 Stuttgart

PLZ: 70182

Region: D-PLZ 70

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

02.04.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart und die Staatliche Akademie für Bildende Künste Stuttgart kooperieren eng im Bereich der Informationssicherheit. Im Rahmen dieser Kooperation ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die dafür neu geschaffene Stelle als

Informationssicherheitsbeauftragte/r (m/w/d) 100%

zu besetzen.

Die fachliche Betreuung erstreckt sich jeweils hälftig auf die beiden Hochschulen (HMDK und ABK). Diese Funktion bietet ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und Verantwortung. Wir bieten Ihnen ein vielseitiges Aufgabengebiet mit verantwortungsvollen, interessanten und anspruchsvollen Tätigkeiten in einem dynamischen Hochschulumfeld.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Stuttgart

📮 PLZ: 70182

🗺️ Region: D-PLZ 70

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.