Feste Anstellung

Referentin / Referent für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (w/m/d)

Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg

📍 Stuttgart

Region: D-PLZ 70

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

17.04.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Sie möchten Baden-Württemberg im Cyberraum sicherer machen?
Sie behalten in schwierigen Situationen den Überblick und möchten uns mit Ihren kreativen Ideen voranbringen? Entwickeln Sie mit uns eine moderne, agile und innovative Behörde weiter. Interessiert? Dann unterstützen Sie uns.

Im Stab der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) laufen viele Fäden zusammen. Ob Strategie und Grundsatz, politische Koordination oder Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit: Hier werden die abteilungsübergreifenden Themen koordiniert, ganzheitliche Ideen entwickelt und das Bild der CSBW nach außen geprägt. Es erwarten Sie spannende Aufgaben in einem politisch anspruchsvollen Umfeld und ein engagiertes Team mit Raum für Innovation.

Bereich
Stab

Arbeitszeit
Vollzeit, Teilzeit möglich

Anstellungsdauer
unbefristet

Bewerbungsfrist
03.05.2026

Laufbahn/Entgeltgruppe
bis Besoldungsgruppe A 13 / EG 13 TV-L - bei Vorliegen der persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen

Kennziffer
C03-2026

Kontakt
Laura Perazzin | allgemeine Auskünfte | Tel.: 0711 13799-518
Susanne Krieg | fachliche Auskünfte | Tel.: 0711 13799-800

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Über das Unternehmen

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Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg

Die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart positioniert sich als ein führender Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Das Unternehmen zeichnet sich nicht nur durch seine Expertise im Bereich Cybersicherheit aus, sondern auch durch sein Engagement für Chancengleichheit. Menschen mit Schwerbehinderung sind hier willkommen und finden ein unterstützendes Arbeitsumfeld, das ihre individuellen Fähigkeiten wertschätzt und die persönliche Entwicklung fördert. Die Cybersicherheitsagentur legt großen Wert darauf, Barrieren abzubauen und eine Kultur zu schaffen, in der jeder Mitarbeiter, unabhängig von seinen Voraussetzungen, einen wertvollen Beitrag leisten kann. Durch flexible Arbeitsmodelle und spezielle Integrationsangebote wird sichergestellt, dass sich alle Mitarbeitenden entfalten und ihre Kompetenzen einbringen können. Die Agentur sucht stetig nach motivierten Talenten, die gemeinsam die digitale Sicherheit in Baden-Württemberg voranbringen möchten. Sowohl für erfahrene Fachkräfte als auch für Berufseinsteiger bietet die Cybersicherheitsagentur ein überaus positives Arbeitsklima, das Kreativität und Zusammenarbeit fördert.

Standort: Stuttgart

🗺️ Region: D-PLZ 70

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.