Feste Anstellung
Leiter Facility & Flächenmanagement (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
24.03.2026
Branche
Unternehmensberatg., Wirtschaftsprüfg., Recht
Unser Mandant ist ein unabhängiger mittelständischer Dienstleister, der im gesetzlichen Auftrag medizinische und pflegerische Fragestellungen begutachtet und bewertet. Die Arbeit unseres Mandanten zeichnet sich durch eine hohe gesellschaftliche Relevanz, eine interdisziplinäre Fachlichkeit sowie eine hohe Qualitätssicherung aus. Klar geregelte rechtliche Strukturen und ein stabiler und verlässlicher Rahmen sind Grundlage der vielfältigen Leistungen, die gemeinsam mit verschiedenen technischen und infrastrukturellen Partnern erbracht werden.
Im Zuge einer organisatorischen Neuausrichtung schafft unser Mandant die zentrale Position der Geschäftsbereichsleitung Dienstleistungszentrum, die auch die Teamleitung des Bereiches Facility Management beinhaltet. Kernaufgabe ist die strategische Standort- und Raumplanung für die 12 niedersächsischen Standorte unseres Mandanten. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für diese Position(en) eine führungserfahrene Persönlichkeit mit Erfahrungen im Facility bzw. Flächen-Management.
Sie finden sich in dem nachfolgenden Stellenprofil wieder? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung unter Angabe der Referenznummer TSM26-181424
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die HAPEKO Deutschland GmbH in Soest ist ein herausragender Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert. Mit einem klaren Fokus auf Inklusion schätzt das Unternehmen die unterschiedlichen Perspektiven und Fähigkeiten seiner Mitarbeitenden. HAPEKO setzt sich dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Menschen mit Schwerbehinderung eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Durch gezielte Initiativen und Unterstützungsangebote sorgt HAPEKO dafür, dass alle Mitarbeitenden – unabhängig von ihren individuellen Herausforderungen – ihre Potenziale entfalten können. Das integrierte Team schätzt die wertvollen Beiträge jedes Einzelnen und schafft somit eine positive und respektvolle Unternehmenskultur. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden bei HAPEKO nicht nur spannende berufliche Perspektiven, sondern auch ein verständnisvolles Umfeld, das Raum für persönliche Entwicklung bietet. Die HAPEKO Deutschland GmbH ist der ideale Arbeitgeber für alle, die in einem inklusiven und motivierenden Team arbeiten möchten und nach einem Unternehmen suchen, das Vielfalt als Stärke begreift.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.