Feste Anstellung
Jugendamtsleitung (w/m/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
30.03.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Stadt Greven sucht Verstärkung.
In Greven an der Ems leben knapp 40.000 Menschen, rund 440 Beschäftigte kümmern sich in der städtischen Verwaltung und den kommunalen Betrieben um deren Anliegen. Auf kurzen Wegen und in großer Nähe zu den Einwohnerinnen und Einwohnern gestalten wir gemeinsam unsere Stadt.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Jugendamtsleitung (m/w/d)
Unser Jugendamt wird im Organigramm der Stadt Greven als Fachdienst Soziale Dienste und Jugendarbeit dem Fachbereich 3, Soziales, Jugend, Bildung zugeordnet. Es besteht im Wesentlichen aus den Teams Soziale Dienste, Verwaltung, Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit. Im Jugendamt arbeiten aktuell etwa 35 Mitarbeiter*innen, inkl. der vier Teamleitungen, die zusammen ein Budget von ca. 36 Millionen Euro verwalten.
Es ist unser besonderes Anliegen, Familien in den vielfältigen und herausfordernden Situationen angemessen und wertschätzend zu begleiten und die Stadt Greven familienfreundlich zu gestalten.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Greven
📮 PLZ: 48268
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.