IT

IT-Spezialist*in (m/w/d) für Netzwerk- und Kommunikationsinfrastruktur im gehobenen Dienst in Bonn oder Berlin

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

22.04.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist innerhalb der Bundesregierung für die deutsche Entwicklungspolitik zuständig. Den Rahmen dafür bilden die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen sowie das Pariser Klimaabkommen.

Im Mittelpunkt steht dabei das Engagement gegen Armut, Hunger und Ungleichheit. Das BMZ versteht sich als Transformationsministerium, das weltweit den Umbau hin zu einer nachhaltigen, klima- und naturverträglichen Wirtschaftsweise voranbringt, wirtschaftliche Zusammenarbeit fördert und zugleich Frieden, Stabilität und nachhaltige Sicherheit stärkt. Dazu wird die bilaterale Zusammenarbeit mit den Partnerländern weltweit abgestimmt und ein starker, an den SDGs orientierter Multilateralismus gefördert. Im respektvollen Miteinander mit den Partnerländern und global sollen Strukturen so verändert werden, dass ein besseres Leben für alle Menschen möglich ist.

Das BMZ sucht eine*n

IT-Spezialist*in (m/w/d) für Netzwerk- und Kommunikationsinfrastruktur im gehobenen Dienst in Bonn oder Berlin.

Sie kennen sich gut in Theorie und Praxis der Netzwerktechnik aus? Dann bewerben Sie sich bei uns und werden Mitglied unseres kompetenten und gut ausgestatteten Teams, in dem Sie rasch Verantwortung übernehmen, Ziele entwickeln und diese in Projekten umsetzen können!

Das Beschäftigungsverhältnis wird nach den tarifrechtlichen Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) geschlossen. Die Einstellung erfolgt unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend Ihrer persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 12. Wir können Ihnen somit ein Jahresgehalt zwischen rund 46.000 Euro und 83.000 Euro brutto anbieten (Entgeltwert ab 01.05.2026). In Abhängigkeit von der Bewerber*innenlage kann ggf. eine zusätzliche befristete Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1.000 Euro brutto monatlich in Betracht kommen. Bei Beamt*innen besteht abhängig von den haushaltsrechtlichen Voraussetzungen die Möglichkeit der Übernahme in der Regel bis zur Besoldungs­gruppe A 13g BBesO im Wege der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Darüber hinaus bestehen für Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten bis zur Entgeltgruppe 12 TVöD Bund bzw. Besoldungsgruppe A13g BBesO.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Berlin,Bonn

🗺️ Region: Deutschland gesamt

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.