Befristeter Vertrag
Wissenschaftliche Mitarbeiterin/ Wissenschaftlichen Mitarbeiter (FH-Diplom/Bachelor) (m/w/d) Biologie oder Gewässerökologie/Hydrobiologie/Limnologie, Fischereiwissenschaften, Meeresbiologie
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
07.04.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Wasserstraßen sind komplexe Gewässersysteme. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), angesiedelt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV), wirkt dabei mit, sie nachhaltig und leistungsfähig zu gestalten. Als das wissenschaftliche Institut des Bundes für Forschung, Begutachtung und Beratung auf den Gebieten Hydrologie, Gewässernutzung, Gewässerbeschaffenheit, Ökologie und Gewässerschutz berät sie das BMV, weitere Bundesministerien, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und Dritte. In der BfG arbeiten engagierte Menschen aus vielen Disziplinen in einem modern ausgestatteten Arbeitsumfeld.
Die Bundesanstalt für Gewässerkunde ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks, bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten.
Die Bundesanstalt für Gewässerkunde sucht für das Referat U4 „Tierökologie“ im Rahmen des Projektes „Entwicklung und Anwendung von eDNA-basierten Methoden zur Bewertung der genetischen Fragmentierung von Fischpopulationen in Bundeswasserstraßen (FraGen)“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet bis zum 30.06.2028, eine/einen
Wissenschaftliche Mitarbeiterin/ Wissenschaftlichen Mitarbeiter (FH-Diplom/Bachelor) (m/w/d)
Fachrichtung Biologie oder Gewässerökologie/Hydrobiologie/Limnologie, Fischereiwissenschaften, Meeresbiologie
Im Rahmen des Forschungsprojekts „FraGen“ werden eDNA-basierte Verfahren als fischschonende und effiziente Methoden zur Erhebung populationsgenetischer Informationen entwickelt und etabliert. Die Methodik wird im Labor sowie in freifließenden und fragmentierten Gewässerabschnitten angewendet.
Für die Durchführung der fischbiologischen Labor- und Freilanduntersuchungen und die Bearbeitung von Proben im Rahmen des FraGen-Projektes wird eine engagierte Person gesucht, die die Projektleitung in ihrer wissenschaftlichen Arbeit in einzelnen Arbeitsschritten unterstützt. Dies umfasst auch eigenverantwortliche Teilaufgaben.
Die Beschäftigung bietet Ihnen spannende wissenschaftliche und organisatorische Aufgaben im Rahmen eines anwendungsbezogenen Umweltforschungsprojekts, das drängende Fragen im Kontext der Fließgewässerdurchgängigkeit mit aktuellen Forschungsfragen der Molekularökologie/Populationsgenetik verknüpft. Die ausgezeichnete Laborinfrastruktur der Bundesanstalt für Gewässerkunde bietet im Umfeld einer etablierten Arbeitsgruppe eine ideale Arbeitsumgebung.
Der Dienstort ist Koblenz.
Referenzcode der Ausschreibung 20260577_9339
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Standort: Koblenz
🗺️ Region: Deutschland gesamt
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.