Feste Anstellung

IT-Leiter / Digitalisierungsmanager (m/w/d)

Gemeinde Meckesheim

📍 Meckesheim

Region: D-PLZ 74

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

19.03.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Gemeinde Meckesheim (ca. 5.300 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit einen

IT-Leiter / Digitalisierungsmanager (m/w/d)

Du willst IT nicht nur betreiben. Du willst sie gestalten. Für uns und unsere Bürger.

Als erste IT-Fachkraft der Gemeinde Meckesheim stehst du in direktem Austausch mit unserem Bürgermeister und erhältst die Freiheit und Verantwortung, eine zukunftssichere, innovative IT aufzubauen. Aus der Verwaltungspraxis heraus entwickelst du ein Big Picture innovativer Lösungen, stellst gewachsene Probleme ab und gewährleistest dabei einen zuverlässigen IT-Betrieb.

Unser Ziel ist eine Verwaltung, in der Mitarbeitende mit moderner Ausstattung schnell auf relevante Daten zugreifen, fundierte Entscheidungen treffen und diese effizient umsetzen können. Mit einer innovativen IT wollen wir die Stärken einer guten Gemeindeverwaltung – Professionalität, Effektivität, Gleichbehandlung und Gemeinwohlorientierung – für unsere Mitarbeiter und Bürger ausbauen.

Du triffst auf ein Kollegium, das sich auf die digitale Zukunft freut und arbeitest eng mit einem etablierten Netzwerk externer IT-Dienstleister zusammen. Deine Aufgabe ist es, diese Partner fachkundig zu steuern, Qualität zu sichern und strategisch zu koordinieren. Nicht zuletzt legst du auch selbst Hand an und führst die verschiedenen Produkte und Services zu einer IT zusammen, bei der ein Rädchen in das andere greift.

Gleichzeitig erschließt du Synergien durch die interkommunale Zusammenarbeit mit ausgewählten Kommunen und dem Rhein-Neckar-Kreis: gemeinsame Lösungen, geteilte Infrastruktur, übertragbare Konzepte.

Einige Projekte sind bereits konkret in Planung, insbesondere die Einführung eines DMS, der Aufbau von Kollaborationswerkzeugen, die Integration von KI-gestützten Assistenzsystemen und Automatisierungslösungen, ein modernes integriertes Datenmanagement und der nächste Schritt in der Digitalisierung unserer Gemeinschaftsschule mit 400 Schülerinnen und Schülern.

Die technische Basis dafür ist solide: Die Serverinfrastruktur wurde vollständig erneuert und läuft auf einer modernen VM-Architektur. Das Rathaus ist mit redundanter Glasfaseranbindung ausgestattet. Du startest also auf einem guten Fundament.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Meckesheim

🗺️ Region: D-PLZ 74

📍 Koordinaten: 49.3217010, 8.8193998

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.