Befristeter Vertrag

IT-Fachinformatiker*in Systemintegration

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

📍 Oldenburg

Region: Deutschland gesamt

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

23.02.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ist in der Einrichtung IT-Dienste, Desktop Services zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

IT-Fachinformatiker*in Systemintegration

im Umfang von 100 % (teilzeitgeeignet) befristet bis zum 30.06.2027 mit Ausblick auf Verlängerung zu besetzen.

Über uns

Die Zentrale Einrichtung IT‑Dienste stellt IT‑Services für alle Bereiche der Universität bereit. Sie betreibt die zentrale IT‑Infrastruktur und unterstützt die Geschäfts­prozesse von Fakultäten, Bibliothek und zentraler Verwaltung durch geeignete Applikationen und ist darüber hinaus IT‑Service-Provider für die Niedersächsischen Landes­museen in Oldenburg. Die IT‑Dienste erbringen ihre Services in Ausrichtung an die Prozesse der IT Infrastructure Library (ITIL).

Die Abteilung Desktop Services verantwortet die Arbeitsplatz-PCs für einen großen Nutzer*innen­kreis, Beschäftigte sowie Studierende, und bietet mit dem IT‑Service-Desk sowie der IT‑Beratung zentrale Anlaufstellen für die Nutzer*innen der IT‑Services.
Im Geschäfts­bereich IT‑Dienste sind etwa 60 Mitarbeiter*innen tätig.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Oldenburg

🗺️ Region: Deutschland gesamt

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.