Feste Anstellung
IT-Bedienstete*r SAP Schwerpunkt HCM – Anwendungsbetreuung
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
12.02.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
IT - Bedienstete*r Qualitätsmanagement im Projekt SAP S/4HANA
An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
IT-Bedienstete*r SAP Schwerpunkt HCM – Anwendungsbetreuung(Entgeltgruppe 12 TV-L)
unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
Wir, das Team der Abteilung Application Support der IT-Dienste der Universität Oldenburg verantwortet die Entwicklung, das Customizing und die Betreuung von Anwendungen für die Verwaltung und Studierenden.
Mit der Anwendung SAP ECC werden die Kernprozesse der Universität rund um die Verwaltung abgebildet. Mit der Anwendung wird der gesamte Lifecycle im Bereich der Buchhaltung, des Controllings, des Haushaltsmanagements, des Einkaufs, der Personaladministration, der Personalabrechnung, der Zeitwirtschaft sowie des Organisationsmanagements unterstützt.
Als Nachfolge der bisherigen Stelleninhaberin und zur Verstärkung unseres Teams für unser Projekt SAP S/4HANA Systemkonversion suchen wir eine*n umsichtige*n, kommunikationsstarke*n Kolleg*in mit Interesse an ein einem vielfältigen, verantwortungsvollen Aufgabengebiet und Freude an der Zusammenarbeit mit Kolleg*innen aus unterschiedlichsten Bereichen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
IT-Bedienstete*r Qualitätsmanagement im Projekt SAP S/4HANA
B. Eng. (oder Dipl.-Ing. FH) Elektrotechnik / Energietechnik zur Planung und Durchführung von Baumaßnahmen
Standort: Oldenburg
🗺️ Region: D-PLZ 26
📍 Koordinaten: 53.1470562, 8.2109669
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.