Befristeter Vertrag

IT-Bedienstete*r Qualitätsmanagement im Projekt SAP S/4HANA

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

📍 Oldenburg

Region: D-PLZ 26

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

12.02.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als

IT-Bedienstete*r Qualitäts­management im Projekt SAP S/4HANA
(Entgeltgruppe 13 TV-L)

befristet bis zum 31.12.2027 im Umfang von 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit zu besetzen.

Wir, das Team der Abteilung Application Support, verantwortet die Entwicklung, das Customizing und die Betreuung von Anwendungen für die Verwaltung und Studierenden.

Mit der Anwendung SAP ECC 5.0 werden die Kernprozesse der Universität Oldenburg rund um die Verwaltung abgebildet. Die Software unterstützt den gesamten Lifecycle der Universität im Bereich der Buchhaltung, des Controllings, des Haushaltsmanagements, des Einkaufs, der Personaladministration, der Personalabrechnung, der Zeitwirtschaft sowie des Organisationsmanagements.

Zur Verstärkung unseres Teams und für unser Projekt zur Umstellung SAP ECC 5.0 auf SAP S/4HANA suchen wir eine*n umsichtige*n, kommunikationsstarke*n Kolleg*in mit Interesse an einem vielfältigen, verantwortungsvollen Aufgabengebiet und Freude an der Zusammenarbeit mit Kolleg*innen aus unterschiedlichsten Bereichen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

✓ Zur vollständigen Stellenanzeige

Standort: Oldenburg

🗺️ Region: D-PLZ 26

📍 Koordinaten: 53.1470562, 8.2109669

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.