Feste Anstellung
IT-Beschäftigter (w/m/d) im First Level Support für die IT- und Medientechnik (Digitalisierung der Lehre)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
01.04.2026
Branche
Bildung & Training
IT-Beschäftigter (w/m/d)
im First Level Support für die IT- und Medientechnik (Digitalisierung der Lehre)
Entgeltgruppe 11 TV L
zum nächstmöglichen Termin, unbefristet
39,2 Std./Wo.
Kennziffer: 06-03
Die fortschreitende Digitalisierung verändert die Hochschullehre nachhaltig und eröffnet neue Wege für eine innovative Wissensvermittlung. An der Hochschule Bremerhaven wird dieser Wandel als zentrale Chance begriffen, um die Qualität des Studiums kontinuierlich zu steigern und die Lernbedingungen für alle Studierenden zu verbessern. Der Fokus liegt dabei auf dem Ausbau einer modernen, digitalen Lehr- und Lerninfrastruktur, die es ermöglicht, das Studium individueller und interaktiver zu gestalten. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Schaffung einer unterstützenden Umgebung, in der Lehrende bei der Konzeption und Umsetzung innovativer didaktischer Szenarien professionell begleitet werden, um Studierende bestmöglich auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten.
Der First Level Support an Hochschulen fungiert als zentrale Erstanlaufstelle bei IT-Problemen. Er stellt sicher, dass alle relevanten Informationen erfasst werden, um das Problem schnell und effizient zu lösen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Hochschule Bremerhaven ist ein engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert. Als Teil des Hochschulsystems in Deutschland legt sie großen Wert auf Inklusion und das Schaffen eines positiven Arbeitsumfeldes für alle Mitarbeitenden, insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung. Durch zahlreiche Maßnahmen, wie barrierefreie Zugänge und flexible Arbeitszeitmodelle, sorgt die Hochschule dafür, dass alle Talente ihr volles Potenzial entfalten können. Die Hochschule Bremerhaven bietet nicht nur eine breite Palette an attraktiven Karrieremöglichkeiten, sondern auch ein integratives Arbeitsklima, das sich durch Teamgeist und gegenseitige Unterstützung auszeichnet. Hier haben Mitarbeitende die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten aktiv einzubringen und an innovativen Projekten zu arbeiten. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung präsentiert sich die Hochschule Bremerhaven als hervorragender Arbeitgeber, der die individuellen Stärken seiner Mitarbeitenden schätzt und fördert. Die Hochschule schafft somit eine Zukunft, in der Vielfalt nicht nur akzeptiert, sondern auch als wertvoller Beitrag zur akademischen und sozialen Gemeinschaft verstanden wird.
📍 Bremerhaven
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.