Feste Anstellung

IT-Administrator (w/m/d) im Aufgabenbereich "Clientnaher Systembetrieb" im Referat "Informations- und Kommunikationstechnik, Informationssicherheit"

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Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

19.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bayerische Staats­ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), seine nachgeordneten Behörden und Ämter kümmern sich um Lebensgrundlagen unserer Gesellschaft: Ernährung, Wald und Kulturlandschaft, Landwirtschaft, ländliche Räume und Bayern als Tourismus­standort.

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) sucht zum 1. März 2026 einen

IT-Administrator (w/m/d) im Aufgabenbereich „Clientnaher Systembetrieb“ im Referat „Informations- und Kommunikationstechnik, Informationssicherheit“
(Dienstort München)

Das Referat „Informations- und Kommunikationstechnik, Informationssicherheit“ am StMELF ist für die Betreuung der Windows-Clients und der damit verbundenen Server-Infrastruktur am StMELF verantwortlich. Zur standardisierten Installation von Betriebs­system und Anwendungssoftware betreiben wir eine Softwareverteilung, welche ressort­weit von mehreren tausend Windows-Clients verwendet wird. Aufgrund unserer Funktion als EU-Zahlstelle sind wir zertifizierungspflichtig nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grund­schutz (BSI). Insofern bestehen auch im Clientumfeld zum Teil erhöhte organisatorische Anforderungen (z. B. Change-Management, Dokumentation, etc.).

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Verwaltung der Windows-Clients und der zugehörigen Server-Infrastruktur.
  • Durchführung standardisierter Installationen von Betriebssystemen und Anwendungssoftware.
  • Betreuung einer Softwareverteilung, die für tausende von Windows-Clients im gesamten Ressort genutzt wird.
  • Einhaltung von erhöhten organisatorischen Anforderungen im Clientumfeld, einschließlich Change-Management und Dokumentation.

Ihr Profil

  • Kenntnisse in der Administration von Windows-Clients.
  • Erfahrung im Umgang mit Server-Infrastrukturen.
  • Vertrautheit mit ISO 27001 und IT-Grundschutz (BSI).
  • Fähigkeit zur Dokumentation und Umsetzung von Change-Management-Prozessen.

Das StMELF ist für die Lebensgrundlagen in Bayern zuständig, einschließlich Ernährung und Tourismus.

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Über das Unternehmen

Logo von Bayerisches Staatsministerium f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten u. Tourismus

Bayerisches Staatsministerium f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten u. Tourismus

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus in München zeichnet sich als attraktiver Arbeitgeber durch sein Engagement für Vielfalt und Inklusion aus. Besonders Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein offenes und unterstützendes Arbeitsumfeld, das Chancengleichheit in den Mittelpunkt stellt. Das Ministerium fördert aktiv die Integration von Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Fähigkeiten und schafft ein Team, das von vielfältigen Perspektiven profitiert. Die wertschätzende Unternehmenskultur ermöglicht es allen Mitarbeitenden, ihre individuellen Stärken einzubringen und sich beruflich weiterzuentwickeln. Flexible Arbeitszeiten und gezielte Weiterbildungsangebote unterstreichen das Bestreben, eine Balance zwischen beruflichen Anforderungen und persönlichen Bedürfnissen zu finden. Durch die gezielte Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderung zeigt das Staatsministerium, wie wichtig es ist, Barrieren abzubauen und ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind eingeladen, Teil dieses progressiven Teams zu werden und gemeinsam an der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft zu arbeiten.

Standort: München

📮 PLZ: 80539

🗺️ Region: D-PLZ 81

📍 Koordinaten: 48.1432953, 11.5640678

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.