Feste Anstellung

Netzwerkadministrator (w/m/d)

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

23.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) mit über 1.200 Beschäftigten und Hauptsitz in München ist zentraler Ansprechpartner für den gesamten Bereich der amtlichen Vermessung. Wir digitalisieren, vernetzen und vermessen Bayern.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Netzwerkadministrator (w/m/d)

Vollzeit/Teilzeit | unbefristet | Entgeltgruppe bis E 8

Arbeitsort: Alexandrastraße 4, 80538 München

Der Bewerbungsschluss ist der 06.01.2026.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Verwaltung und Optimierung der Netzwerkstruktur
  • Sicherstellung der Netzwerkverfügbarkeit
  • Fehlerdiagnose und -behebung im Netzwerk
  • Implementierung neuer Technologien zur Netzwerkverbesserung

Ihr Profil

  • Abgeschlossene Ausbildung im IT-Bereich oder vergleichbare Qualifikation
  • Erfahrung in der Netzwerkadministration
  • Kenntnisse in Netzwerksicherheit und -protokollen
  • Teamfähigkeit und analytisches Denkvermögen

Wir bieten

  • Flexible Arbeitszeitmodelle
  • Unbefristeter Arbeitsvertrag
  • Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung
  • Attraktive Vergütung nach Entgeltgruppe E 8

Das LDBV in München ist der zentrale Dienstleister für amtliche Vermessung in Bayern.

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Über das Unternehmen

Logo von Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in München gilt als attraktiver Arbeitgeber, der besonderen Wert auf eine inklusive Unternehmenskultur legt. Hier wird Chancengleichheit großgeschrieben, sodass Menschen mit Schwerbehinderung die gleichen Möglichkeiten wie alle anderen Mitarbeitenden erhalten. Das Unternehmen setzt sich aktiv dafür ein, ein barrierefreies Arbeitsumfeld zu schaffen und fördert individuell zugeschnittene Lösungen, die den Bedürfnissen aller Mitarbeitenden gerecht werden. Durch gezielte Maßnahmen und Schulungen wird das Bewusstsein für Inklusion innerhalb des Teams gestärkt. Die Mitarbeiter profitieren von einer vielfältigen und dynamischen Arbeitsatmosphäre, die Innovation und Kreativität fördert. Das Landesamt bietet zudem abwechslungsreiche Stellenangebote, die verschiedene Karrieremöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung bereithalten. Wer eine Herausforderung in einem zukunftsorientierten Unternehmen sucht, findet hier die Gelegenheit, seine Fähigkeiten in einem unterstützenden Umfeld einzubringen. Eine Karriere im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eröffnet nicht nur Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung, sondern trägt auch aktiv zur digitalen Zukunft Bayerns bei.

Standort: München

🗺️ Region: D-PLZ 80

📍 Koordinaten: 48.1414719, 11.5902700

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.