Naturwissenschaften und Forschung

Inspektorin / Inspektor (m/w/d) mit dem Schwerpunkt „Pharmakovigilanz“

Paul-Ehrlich-Institut

📍 Langen

Region: Deutschland gesamt

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

15.05.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Wir suchen für unser Fachgebiet SBD3 „Inspektionen“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Inspektorin / Inspektor (m/w/d) mit dem Schwerpunkt „Pharmakovigilanz“

Wir, das Paul-Ehrlich-Institut,

sind eine wissenschaftliche Einrichtung des Bundes, die für die Prüfung und Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arznei­mitteln zuständig ist und im Bereich der Life Sciences Forschung betreibt. Die Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren macht uns zu einem kompetenten Ansprechpartner für die Öffentlichkeit, Wissenschaft, Medizin, Politik und Wirtschaft.

Das Fachgebiet SBD3

ist verantwortlich für die Durchführung nationaler und internationaler Inspektionen und die Begleitung sowie Koordinierung von nationalen und Drittland-Inspektionen der Landes­überwachungs­behörden als Sachverständige. Darüber hinaus vertreten Mitarbeitende des Fachgebiets das Institut in nationalen und internationalen Fachgremien. Zur Durchführung von Pharmakovigilanz-Inspektionen suchen wir Unterstützung.

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Über das Unternehmen

Logo von Paul-Ehrlich-Institut

Paul-Ehrlich-Institut

Das Paul-Ehrlich-Institut in Langen, Hessen, ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der sich für Inklusion und Chancengleichheit einsetzt. Mit seinem Engagement für die Förderung von Vielfalt in der Arbeitswelt bietet das Institut nicht nur spannende Karrieremöglichkeiten, sondern auch ein unterstützendes Umfeld für Menschen mit Schwerbehinderung. Hier werden individuelle Stärken erkannt und gefördert, sodass jeder Mitarbeitende sein volles Potenzial entfalten kann. Das Paul-Ehrlich-Institut legt großen Wert auf eine barrierefreie Gestaltung des Arbeitsumfeldes und fördert aktiv die berufliche Integration von Menschen mit Schwerbehinderung. Durch maßgeschneiderte Arbeitsplätze und flexible Arbeitszeitmodelle trägt das Institut dazu bei, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihren Herausforderungen, gleichberechtigt am Arbeitsleben teilnehmen können. Die Unternehmenskultur des Paul-Ehrlich-Instituts zeichnet sich durch Respekt, Offenheit und Unterstützung aus, was es zu einem attraktiven Arbeitgeber für Jobsuchende mit Schwerbehinderung macht. Wer Teil eines innovativen Teams werden möchte, das Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit in der Gesellschaft übernimmt, findet hier die idealen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Karriere.

Standort: Langen

🗺️ Region: Deutschland gesamt

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.