Feste Anstellung
Heilerziehungspfleger*in / Erzieher*in / Pflegefachkraft (m/w/d) in der Eingliederungshilfe
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
06.02.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Bei der Diakonie Nord Nord Ost arbeiten mehr als 4500 Kolleg*innen, die sich vor allem für eins engagieren: Für Menschen. In mehr als 100 Einrichtungen sind wir in den Bereichen Seniorenpflege, Hilfen für Menschen mit Behinderungen und Menschen in sozialen Notlagen oder für Kinder und Jugendliche da.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
Heilerziehungspfleger*in / Erzieher*in / Pflegefachkraft (m/w/d) in der Eingliederungshilfe
Wohneinrichtung Triftstraße 141 i, Lübeck
Hier hast Du Zeit für eine individuelle Betreuung & Assistenz in kleinen Gruppen von 7 bis 8 Personen | 20-39h/Woche, zur perfekten Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben | Entgeltgruppe E7 (- 3.761 - 3.941€ brutto bei Vollzeit + Zulagen)
Ausschreibungsnr.: A003-15205-2026
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Diakonie Nord Nord Ost in Holstein gemeinnützige GmbH
Die Diakonie Nord Nord Ost in Holstein gemeinnützige GmbH ist ein hervorragender Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Mit ihrem klaren Bekenntnis zu Chancengleichheit schafft die Diakonie ein Arbeitsumfeld, in dem individuelle Fähigkeiten geschätzt und gefördert werden. Das Unternehmen legt großen Wert auf eine barrierefreie Gestaltung aller Arbeitsplätze und unterstützt Mitarbeitende dabei, ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Durch gezielte Schulungen und Integrationsmaßnahmen hilft die Diakonie Menschen mit Schwerbehinderung, sich bestmöglich in das Team zu integrieren und ihre Talente zu entfalten. Die großen Werte von Mitmenschlichkeit und gegenseitigem Respekt sind in der Unternehmenskultur tief verwurzelt. Die Diakonie Nord Nord Ost in Holstein bietet nicht nur Jobs, sondern auch eine sinnstiftende Tätigkeit, die das Leben vieler Menschen positiv beeinflusst. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist die Diakonie ein einladender und unterstützender Arbeitgeber, der die individuelle Lebenssituation ernst nimmt und aktiv fördert.
Weitere Jobs bei Diakonie Nord Nord Ost in Holstein gemeinnützige GmbH
Finanzbuchhalter*in als Teamleitung im Finanz- und Rechnungswesen
Einrichtungsleitung in der Eingliederungshilfe (m/w/d) Sozialpädagoge*in / Sozialarbeiter*in
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Standort: Lübeck
📮 PLZ: 23554
🗺️ Region: D-PLZ 23
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.