Ausbildung, Studium

Ausbildungsintegriertes duales Studium (StudiLe) – Bauingenieurwesen

Entsorgungsbetriebe Lübeck

📍 Lübeck

Region: D-PLZ 23

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Ausbildung, Studium

Veröffentlicht

03.02.2026

Branche

Energie- und Wasserversorgung & Entsorgung

Starte Dein

Ausbildungsintegriertes duales Studium (StudiLe) – Bauingenieurwesen

zum 01.08.2026 bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck. Die Entsorgungsbetriebe Lübeck sind der kommunale Umweltdienstleister der Hansestadt Lübeck. Bei uns werden Nachhaltigkeit und Klimaschutz großgeschrieben. Hierzu möchtest Du mit Deinem Schwerpunkt im Bauingenieurwesen einen Beitrag leisten? Dann freuen wir uns auf Dich:

Das duale Modell StudiLe (Studium mit integrierter Lehre) verbindet eine betriebliche Ausbildung zum/ zur Bauzeichner:in mit einem Bachelorstudium Bauingenieurwesen an der Technischen Hochschule Lübeck. Du erwirbst so in 4,5 Jahren zwei qualifizierte Abschlüsse (Berufsabschluss + Bachelor of Engineering).

Im ersten Jahr wirst Du ausschließlich Deine Ausbildung zum/ zur Bauzeichner:in absolvieren – inklusive Besuch der Berufsschule in Lübeck. Ab dem zweiten Jahr startet zusätzlich Dein duales Studium an der TH Lübeck und der Berufsschulunterricht entfällt. Während der vorlesungsfreien Zeiten wirst Du bei uns im Betrieb eingesetzt, um die theoretischen Inhalte mit praktischen Erfahrungen zu verzahnen.

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Über das Unternehmen

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Entsorgungsbetriebe Lübeck

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck sind ein engagierter Arbeitgeber, der sich stark für Inklusion und Chancengleichheit einsetzt. Als innovatives Unternehmen im Bereich Abfallwirtschaft bietet es vielfältige Karrieremöglichkeiten und legt großen Wert darauf, ein diverses Team zu fördern. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein einladendes Arbeitsumfeld, das ihre Talente und Stärken wertschätzt. Mit einem integrativen Ansatz schaffen die Entsorgungsbetriebe Lübeck eine Kultur, in der alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihren körperlichen Voraussetzungen, gleichberechtigt am Arbeitsleben teilnehmen können. Flexible Arbeitszeiten und individuelle Anpassungen unterstützen die Mitarbeiter dabei, ihre beruflichen Ziele zu erreichen und gleichzeitig ihre Lebensqualität zu verbessern. Durch die gezielte Förderung von Vielfalt und Inklusion trägt das Unternehmen nicht nur zur Stärkung des Teams bei, sondern begegnet auch den Herausforderungen des modernen Arbeitsmarktes. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind hier herzlich eingeladen, Teil eines zukunftsorientierten Unternehmens zu werden, das Werte wie Respekt, Teamarbeit und Fairness großschreibt.

Standort: Lübeck

🗺️ Region: D-PLZ 23

📍 Koordinaten: 53.8711281, 10.7047453

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.