Befristeter Vertrag

Gebäudereiniger*innen (w/m/d)

Technische Hochschule Wildau

📍 Wildau

Region: D-PLZ 15

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

27.01.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Gemeinsam die Zukunft für eine lebenswerte Gesellschaft gestalten – so die Vision der TH Wildau! Als Hochschule für Angewandte Wissenschaften wollen wir verantwortungsvoll und praxisorientiert gesellschaftliche Transformationen begleiten. Wir bringen Technologie und Management zusammen und schaffen damit interdisziplinäre Räume für innovative Lernumgebungen sowie forschende und lehrende Kreativität. In der Metropolregion Berlin/Brandenburg ist unser Campus bekannt als ein Ort der Begegnung, des lebenslangen Lernens und gemeinsamen Arbeitens unterschiedlicher (Fach-)Kulturen. Eine hochmoderne Ausstattung und Industriearchitektur aus dem 19. Jahrhundert symbolisieren im Äußeren das, was uns auch fachlich und menschlich wichtig ist: wir verbinden!


An der Technischen Hochschule Wildau sind im Sachgebiet Bauangelegenheiten und Technischer Dienst ab sofort folgende Stellen zu besetzen. Wir suchen bis zu sechs

Gebäudereiniger*innen (w/m/d)
Kennziffer: 2026_GR

Die Beschäftigung erfolgt in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden befristet bis 31.01.2028. Die Befristung des Arbeitsverhältnisses erfolgt nach § 14 Absatz 2 TzBfG. Vorbeschäftigungszeiten beim Land Brandenburg können zum Ausschluss einer Beschäftigung führen.

Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach den Bestimmungen der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bis zur Entgeltgruppe 2.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Wildau

🗺️ Region: D-PLZ 15

📍 Koordinaten: 52.3170013, 13.6152000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.