Befristeter Vertrag
Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) Fakultät für Elektrotechnik, Professur für Elektronik
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
27.01.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
An der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU / UniBw H), Fakultät für Elektrotechnik, Professur für Elektronik (Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Göbel), ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer / eines
Wissenschaftlichen Mitarbeiterin /
Wissenschaftlichen Mitarbeiters (m/w/d)
(Entgeltgruppe 13 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD);
39 Stunden wöchentlich)
befristet für die Dauer von 3 Jahren zu besetzen.
Die Professur für Elektronik befasst sich mit elektronischen Bauelementen, Schaltungen und Systemen, wobei der Schwerpunkt auf der Charakterisierung sowie der Modellierung und der Simulation von Halbleiterbauelementen liegt.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg gilt als attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Die Hochschule legt großen Wert auf Chancengleichheit und bietet Menschen mit Schwerbehinderung ein unterstützendes Arbeitsumfeld. Hier finden alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen, optimale Voraussetzungen, um ihr volles Potenzial zu entfalten. Durch gezielte Programme und Maßnahmen wird gewährleistet, dass Barrieren abgebaut und eine inklusive Unternehmenskultur geschaffen wird. Die Helmut-Schmidt-Universität erkennt die Bedeutung von Diversität in der akademischen Welt und bietet daher vielfältige Karrieremöglichkeiten, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Schwerbehinderung zugeschnitten sind. Das positive Arbeitsklima, gepaart mit einem starken Fokus auf persönliche und berufliche Entwicklung, macht die Universität zu einem begehrten Arbeitgeber. Wer auf der Suche nach einem inklusiven Arbeitsplatz ist, findet hier ein Umfeld, das Engagement, Respekt und Wertschätzung aller Mitarbeitenden schätzt. Die Helmut-Schmidt-Universität ist stolz darauf, Menschen mit Schwerbehinderung eine Plattform zu bieten, auf der sie ihre Fähigkeiten und Talente voll entfalten können.
Weitere Jobs bei Helmut-Schmidt-Universität
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Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) – Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Professur für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht
Standort: Hamburg
🗺️ Region: D-PLZ 22
📍 Koordinaten: 53.5688210, 10.1072502
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.