Befristeter Vertrag

Volljurist*in als Referent*in für Grundsatzfragen

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Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

27.01.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geistes­wissenschaftlichen Gebieten und ist damit eine der international führenden Forschungs­einrichtungen mit zahlreichen Nobelpreis­träger*innen in ihren Reihen.

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Die Generalverwaltung der MPG sucht für das neu etablierte Referat VII f für ihre Abteilung Recht und Compliance zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet auf 2 Jahre für 39 Stunden pro Woche eine*n

Volljurist*in als Referent*in für Grundsatzfragen

Kennziffer 92/25

In Ihrer Funktion übernehmen Sie eine zentrale Rolle bei der rechtlichen Absicherung und laufenden Begleitung zur Stärkung optimaler Rahmen­bedingungen für die Organisation der Max-Planck-Gesellschaft als privatrechtlich organisierter Verein. Sie erstellen eigenverantwortlich grundlegende rechtliche Stellung­nahmen, beobachten und analysieren nationale sowie internationale Rechtsentwicklungen und entwickeln fundierte Berichte und Empfehlungen zu neuen gesetzlichen Regelungen. Zudem bauen Sie ein Netzwerk im europäischen Forschungsraum auf, arbeiten eng mit internen und externen Partnern zusammen und tragen dazu bei, die rechtlichen Rahmen­bedingungen der MPG kontinuierlich zu optimieren.

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Über das Unternehmen

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Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. in München ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich der Förderung von Vielfalt und Inklusion in der Arbeitswelt verpflichtet hat. Besonders wichtig ist der Gesellschaft, Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung zu gewährleisten. Durch gezielte Maßnahmen und individuelle Unterstützungsangebote schafft die Max-Planck-Gesellschaft ein integratives Arbeitsumfeld, in dem jeder Mitarbeiter seine Talente und Fähigkeiten optimal entfalten kann. Das Unternehmen bietet vielfältige Karrierechancen in einem inspirierenden wissenschaftlichen Umfeld und legt großen Wert auf eine inklusive Unternehmenskultur. Menschen mit Schwerbehinderung werden aktiv in den Bewerbungsprozess einbezogen und erhalten die notwendigen Ressourcen, um ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Die Max-Planck-Gesellschaft ist nicht nur ein Ort der Forschung, sondern auch ein Ort, an dem Respekt, Wertschätzung und Gleichberechtigung gefördert werden. Daher ist die Max-Planck-Gesellschaft eine hervorragende Wahl für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, die einen Arbeitgeber suchen, der ein starkes Engagement für Inklusion und Diversität zeigt.

Standort: München

🗺️ Region: D-PLZ 80

📍 Koordinaten: 48.1411552, 11.5820780

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.