Feste Anstellung

Forschungsreferent*in (m/w/d) Drittmittelforschung, Bereich Design und Gestaltung

Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd

📍 Schwäbisch Gmünd

PLZ: 73525

Region: D-PLZ 73

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

05.06.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd ist eine traditionsreiche, national und international renommierte Einrichtung, die ein breites Spektrum an Designstudiengängen anbietet und auf diesen Gebieten anwendungsorientierte Forschung betreibt. Sie ist mit rund 600 Studierenden eine hochspezialisierte staatliche Hochschule für angewandte Wissenschaften des Landes Baden-Württemberg. Sie kooperiert mit zahlreichen Unternehmen und Institutionen und ist hervorragend vernetzt.

An unserer Hochschule ist zum 01. Oktober 2026 folgende Stelle zu besetzen:

Forschungsreferent*in (m/w/d) - Teilzeit 50 %

Die Stelle ist im IAF (Institut für angewandte Forschung) der Hochschule angesiedelt. Sie unterstützen die Hochschule dabei, ihre Forschungsaktivitäten weiter auszubauen und sichtbar zu machen. Dabei geht es neben der klassischen Drittmittelforschung vor allem auch darum, Forschungsaktivitäten im Bereich Design und Gestaltung zu unterstützen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Schwäbisch Gmünd

📮 PLZ: 73525

🗺️ Region: D-PLZ 73

📍 Koordinaten: 48.8003311, 9.7986002

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.