Feste Anstellung

Sachgebietsleitung Finanzen (m/w/d)

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Feste Anstellung

Veröffentlicht

05.06.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Das Max-Planck-Institut für Polymer­forschung (MPIP) in Mainz zählt zu den weltweit führenden außeruniversitären Forschungs­zentren auf dem Gebiet der Polymer­wissenschaften. Mit rund 500 Mitarbeitenden und Gästen aus ca. 50 Nationen betreibt das Institut Grundlagen­forschung zu Struktur, Dynamik und Funktion polymerer Materialien – von der molekularen Ebene bis hin zu technologischen Anwendungen. Das MPIP ist Teil der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG), einer der renommiertesten Forschungs­organisationen weltweit. Das Institut besteht seit Anfang des Jahres aus sieben wissenschaftlichen Arbeitskreisen. Ein weiterer wissenschaftlicher Arbeitskreis ist im Aufbau und eine bauliche Erweiterung des Instituts geplant.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt – im Rahmen einer strukturierten Nachfolge­regelung – eine erfahrene und gestaltungsfreudige Persön­lichkeit für die Leitung unseres Sachgebiets Finanzen.

Sachgebietsleitung Finanzen (m/w/d)

Die Stelle ist unbefristet und wird in enger Zusammenarbeit mit der bisherigen Stellen­inhaberin in einer vorgezogenen Übergabe der Aufgaben besetzt, sodass eine intensive Einarbeitung gewährleistet ist. Bewerbungen in Teilzeit (mindestens 32 Std./Woche) sind nicht ausgeschlossen.

Das MPIP übernimmt zusammen mit anderen Instituten in den kommenden Jahren eine Pilotfunktion innerhalb der Max-Planck-Gesell­schaft: Im Rahmen der MPG-weiten Migration auf SAP S/4HANA wird das Institut an der Erstellung des neuen SAP‑Master­templates aktiv mitwirken. Diese strategische Rolle bietet der Stellen­inhaberin bzw. dem Stellen­inhaber die seltene Möglichkeit, die digitale Transformation des Finanz­wesens einer bedeutenden Forschungs­organisation aktiv mitzugestalten. Die Projekt­steuerung liegt bei der General­verwaltung der MPG in München. Den Pilotinstituten kommt die Aufgabe zu, das Buchungskreis-Template mit den bestehenden Prozessen und Anforderungen der Institute abzugleichen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Mainz

🗺️ Region: D-PLZ 55

📍 Koordinaten: 49.9892693, 8.2300596

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.