Feste Anstellung

Sachbearbeitung Finanzen (m/w/d)

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Feste Anstellung

Veröffentlicht

05.06.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Das Max-Planck-Institut für Polymer­forschung (MPIP) in Mainz zählt zu den weltweit führenden außeruniversitären Forschungs­instituten der Grundlagen­forschung auf dem Gebiet der Polymere. Mit rund 500 Mitarbeitenden aus über 50 Nationen betreibt das Institut Forschung zur Struktur, Dynamik und Funktion polymerer Materialien – von der molekularen Ebene bis hin zu technologischen Anwendungen. Das MPIP ist Teil der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG), einer der renommiertesten Forschungs­organisationen weltweit. Das Institut besteht seit Anfang des Jahres aus sieben wissenschaftlichen Arbeitskreisen. Ein weiterer wissenschaftlicher Arbeitskreis ist im Aufbau und eine bauliche Erweiterung des Instituts geplant.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Persön­lichkeit zur Verstärkung unseres Sachgebiets Finanzen.

Sachbearbeitung Finanzen (m/w/d)

Die Stelle ist unbefristet und soll vorrangig in Teilzeit (20 Std./​Woche) besetzt werden. Das schließt Bewerbungen in Vollzeit (39 Std./Woche) nicht aus, wenn das Profil auch die Übernahme anderer Aufgaben in der Verwaltung ermöglicht.

Das Sachgebiet Finanzen verantwortet das gesamte Rechnungs­wesen des Instituts – von der laufenden Buchhaltung bis hin zum Jahres­abschluss – und unterstützt die Forschungs­bereiche in allen finanziellen Belangen. In den kommenden Jahren wird das MPIP als Pilotinstitut an der MPG-weiten Migration auf SAP S/4HANA mitwirken.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Mainz

🗺️ Region: D-PLZ 55

📍 Koordinaten: 49.9892693, 8.2300596

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.