Feste Anstellung
Fondsmanager/in (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
11.12.2025
Branche
Finanzdienstleister
Unser Mandant ist eine der ältesten Vermögensverwaltungsgesellschaften in Deutschland. Das Unternehmen befindet sich seit Generationen in Familienbesitz. Aus dieser langjährigen Tradition ist unser Mandant in besonderer Weise dem ihm zur Verwaltung übertragenen Vermögen verpflichtet. Zum Erhalt und Mehrung der Anlagen setzt der Vermögensverwalter alle liquiden Anlageformen inkl. börsengehandelter Derivate ein. Besonderen Wert legt man auf Transparenz und Vertrauen.
Im Zuge einer Nachfolgeplanung suchen wir für das wirtschaftlich kerngesunde Wertpapierinstitut eine/n
Fondsmanager/in (m/w/d)
zur Verwaltung von Fondsvolumina im niedrigen dreistelligen Millionenbereich.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Verwaltung von Fonds mit einem Volumen im niedrigen dreistelligen Millionenbereich.
- ✓ Einsatz verschiedener liquider Anlageformen, einschließlich börsengehandelter Derivate.
- ✓ Sicherstellung von Transparenz in der Vermögensverwaltung.
- ✓ Aufbau und Pflege von Vertrauen zu den Anlegern.
Eine traditionsreiche, familiengeführte Vermögensverwaltungsgesellschaft in Deutschland.
Über das Unternehmen
Die Board Connect GmbH aus Nordrhein-Westfalen ist ein innovatives Unternehmen, das sich nicht nur durch seine erstklassigen Dienstleistungen, sondern auch als attraktiver Arbeitgeber auszeichnet. Das Unternehmen nimmt Inklusion und Chancengleichheit ernst und ist bestrebt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Menschen mit Schwerbehinderung die gleichen Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Entfaltung erhalten. Durch maßgeschneiderte Arbeitsplatzlösungen und ein unterstützendes Team fördert die Board Connect GmbH Vielfalt und Integration, sodass jeder Mitarbeiter seine Stärken optimal einbringen kann. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur eine respektvolle und wertschätzende Unternehmenskultur, sondern auch zahlreiche Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten. Die Board Connect GmbH setzt auf ein faires Miteinander und eine offene Kommunikation, um Talente zu fördern und das volle Potenzial aller Mitarbeiter zu entfalten. Bei Board Connect wird jeder Einzelne wertgeschätzt und kann aktiv zum Unternehmenserfolg beitragen – ein ideales Umfeld für alle, die eine erfüllende berufliche Perspektive suchen.
📍 Nordrhein-Westfalen
Standort: Nordrhein-Westfalen
🗺️ Region: D-PLZ 4
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.