Feste Anstellung
Immobilienbewerter, Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d) (oder mit vergleichbarem Abschluss) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
15.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere
Immobilienbewerter, Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d) (oder mit vergleichbarem Abschluss) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.
Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Durchführung von Bewertungen für unbebaute und bebaute Grundstücke.
- ✓ Unterstützung der Finanzämter bei der Analyse steuerlicher Aspekte im Bauwesen.
- ✓ Beurteilung von Immobilien in fachlicher Hinsicht.
- ✓ Mitwirkung an der gerechten Festsetzung von Steuern.
Ihr Profil
- ✓ Abschluss als Immobilienbewerter, Sachverständiger oder Dipl.-Ingenieur (FH) in Architektur oder Bauingenieurwesen.
- ✓ Vergleichbare Abschlüsse aus ähnlichen Fachrichtungen sind ebenfalls akzeptabel.
- ✓ Fachliche Kompetenzen im Bereich Immobilienbewertung.
- ✓ Interesse an der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Wir bieten
- ✓ Sicherer Arbeitsplatz mit Entwicklungsmöglichkeiten.
- ✓ Engagiertes Team in einem modernen Arbeitsumfeld.
- ✓ Möglichkeit zur Anwendung und Erweiterung fachlicher Kenntnisse.
- ✓ Wertschätzung der Balance zwischen Beruf und Privatleben.
Die Finanzverwaltung NRW bietet ein dynamisches Arbeitsumfeld im öffentlichen Dienst.
Über das Unternehmen
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen zeichnet sich als fortschrittlicher Arbeitgeber aus, der aktiv Chancengleichheit und Inklusion fördert. Mit einem engagierten Personalmanagement setzt die Behörde auf Vielfalt und Wertschätzung – wichtige Aspekte, die insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung von großer Bedeutung sind. Die Oberfinanzdirektion bietet ein integratives Arbeitsumfeld, in dem unterschiedliche Talente und Fähigkeiten geschätzt werden. Durch verschiedene Förderprogramme und umfassende Unterstützungsmöglichkeiten schafft die Oberfinanzdirektion Rahmenbedingungen, die es Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung ermöglichen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Dazu gehören flexible Arbeitszeitmodelle und barrierefreie Arbeitsplätze, die einen reibungslosen Einstieg ins Berufsleben gewährleisten. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen nicht nur eine vielseitige und interessante Tätigkeit, sondern auch die Chance, Teil eines modernen und inklusiven Teams zu werden. Mit einem starken Bekenntnis zu Mitarbeiterzufriedenheit und sozialer Verantwortung positioniert sich die Oberfinanzdirektion als attraktiver Arbeitgeber in der öffentlichen Verwaltung.
📍 Nordrhein-Westfalen
Standort: Nordrhein-Westfalen
📮 PLZ: 48155
🗺️ Region: D-PLZ 4
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.