Feste Anstellung

Fachinformatiker (m/w/d) für Campus-IT & Digitale Lehre am THW-Ausbildungszentrum Hoya

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

📍 Hoya

Region: D-PLZ 27

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

15.05.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Jetzt, hier und überall auf der Welt, ist das Technische Hilfswerk im Einsatz. Mit rund 88.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie rund 2.200 hauptamtlichen Beschäftigten helfen wir Menschen in Notsituationen, Katastrophen- und Zivilschutzfällen – technisch, logistisch oder humanitär. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewähren sich in Extremsituationen vor Ort genauso gut wie in der Ausbildung oder der Verwaltung. Wollen Sie Teil dieser einzigartigen Gemeinschaft sein? Dann bewerben Sie sich. Jetzt!

Fachinformatiker (m/w/d) für Campus-IT & Digitale Lehre am THW-Ausbildungs­zentrum Hoya

EG 9b TVöD (Bund) – Unbefristet
Kenn-Nr.: THW-2026-123

Sofern Sie Beamtin/​Beamter sind, kann eine Übernahme bis zur Besoldungs­gruppe A 9m BBesO erfolgen.

Das Digitalisierungs- und IT‑Dienstleistungs­zentrum (DITZ) im THW sucht Verstärkung für den Standort des Ausbildungs­zentrums Hoya – in Präsenz vor Ort. Freuen Sie sich auf eine leistungs­fähige IT‑Organisation mit rund 160 IT‑Expertinnen und ‑Experten, die bundesweit in spezialisierten Teams vernetzt sind und Ihnen mit umfassendem Know-how zur Seite stehen. Am Ausbildungs­zentrum übernehmen Sie als zupackende IT‑Fachkraft auch die Funktion als feste Ansprechperson für die Campus-IT sowie die Digitale Lehre – gut und langfristig planbar auch außerhalb der üblichen Zeiten sowie am Wochenende.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Hoya

🗺️ Region: D-PLZ 27

📍 Koordinaten: 52.8078995, 9.1358004

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.