Feste Anstellung
Wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in (m/w/d) Projekt NetWAP im Referat Forschungsprojekte in der THW-Leitung
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
06.05.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Jetzt, hier und überall auf der Welt ist das Technische Hilfswerk im Einsatz. Mit rund 88.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie rund 2.200 hauptamtlichen Beschäftigten helfen wir Menschen in Notsituationen, Katastrophen- und Zivilschutzfällen – technisch, logistisch oder humanitär. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewähren sich in Extremsituationen vor Ort genauso gut wie in der Ausbildung oder der Verwaltung. Wollen Sie Teil dieser einzigartigen Gemeinschaft sein? Dann bewerben Sie sich. Jetzt!
Wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in (m/w/d)
Projekt NetWAP im Referat Forschungsprojekte in der THW-Leitung
EG 13 TVöD (Bund) – befristet bis zum 30.07.2030
Kennnummer THW-2026-121
Sofern Sie Beamtin/Beamter des höheren Dienstes sind, kann für den Zeitraum eine Abordnung erfolgen, Besoldungserstattungsforderungen Ihrer Behörde werden jedoch nur bis zur Höhe der Besoldungsgruppe A 13 erstattet.
Das Projekt NetWAP steht für „Netzwerk für Wissenstransfer, Anwenderdialog und Projektentwicklung“ und ist Teil des übergeordneten Projektes „Forschungsnetzwerk deutscher Anwender“ (ForAn). Es unterstützt deutsche Einsatzorganisationen bei der Vernetzung, Beantragung von Forschungsprojekten und beim Praxistransfer von Forschungsergebnissen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Bürosachbearbeitung Innerer Dienst/Haushalt (m/w/d); Dienstort: Ausbildungszentrum in Neuhausen a. d. F.
Sachbearbeitung Einsatzunterstützung (m/w/d) in der Regionalstelle Homberg
Sachbearbeitung Personal (m/w/d) im Referat A 2 des Aus- und Fortbildungszentrums in Bonn
Standort: Bonn
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📍 Koordinaten: 50.7197645, 7.1122941
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.