Feste Anstellung
Fachbereichsleitung (m/w/d) für den Fachbereich Gebäudewirtschaft (Verwaltung, Bauingenieurwesen, Architektur)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
26.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Hansestadt Lüneburg beschäftigt rund 1.600 Mitarbeitende und sieht sich als moderne Dienstleisterin für ihre Bürgerinnen und Bürger. Um diesen Anspruch kontinuierlich weiterzuentwickeln, sucht die Stadt engagierte Mitarbeitende, die diese Vision teilen und sich aktiv für die Belange der Stadtverwaltung einsetzen möchten. Weitere Informationen über die Hansestadt Lüneburg als Arbeitgeberin finden Sie auf unserer Karriereseite.
Die Hansestadt Lüneburg sucht für das Dezernat Bauen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Fachbereichsleitung (m/w/d) für den Fachbereich Gebäudewirtschaft
unbefristet im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung. Die Stelle ist teilzeitgeeignet, die Aufgabenerfüllung muss während der täglichen Funktionszeit sichergestellt sein.
Der Fachbereich Gebäudewirtschaft betreut rund 200 kommunale Liegenschaften, darunter Schulen, Kitas, Sport-, Kultur- und Verwaltungsgebäude, denkmalgeschützte Immobilien sowie zugehörige Außenanlagen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Weiterentwicklung dieses Bestandes. Dazu zählen insbesondere bedarfsgerechte Um- und Erweiterungsbauten, energetischen Optimierung, Schadstoffsanierungen sowie ein sensibler und fachgerechter Umgang mit historischer Bausubstanz.
Als verwaltungsinterner Dienstleister und als externer Vermieter verfolgt der Fachbereich einen ganzzeitlichen Ansatz über den gesamten Lebenszyklus der städtischen Gebäude hinweg. Mit einem jährlichen Betriebsbudget von über 16 Mio. € sowie durchschnittlichen Investitionen von mehr als 18 Mio. € pro Jahr sichert, entwickelt und modernisiert der Fachbereich den städtischen Gebäudebestand kontinuierlich.
Dem Fachbereich gehören mehr als 100 Mitarbeitende an, Tendenz steigend. Organisatorisch ist der Fachbereich in drei Bereiche gegliedert, deren enge Zusammenarbeit eine integrierte Betrachtung technischer, wirtschaftlicher und infrastruktureller Fragestellungen ermöglicht.
Zum Aufgabenspektrum gehören alle Dienstleistungen vom Neubau bis zum Abbruch, von der Generalsanierung bis zum tropfenden Wasserhahn, vom Brandschutz bis zur Reinigung.
Der Bereich Nachhaltiges Bauen verantwortet sämtliche Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen einschließlich der Bauherrenfunktion, Projektleitung und Projektsteuerung in allen Leistungsphasen der HOAI sowie in allen relevanten Fachdisziplinen. Ergänzend gewinnt das Themenfeld Energie und Klimaschutz zunehmend an Bedeutung.
Im Bereich Liegenschaften und Finanzen sind die Aufgaben des kaufmännischen Gebäudemanagements gebündelt. Dazu gehören Haushaltsplanung, Finanzbuchhaltung, Vertrags- und Fördermittelmanagement. Als weiteres Tätigkeitsfeld ist die Vermietung und Verpachtung städtischer Gebäude anzuführen. Das Controlling unterstützt dabei die wirtschaftliche Steuerung der baulichen Maßnahmen.
Im Bereich Gebäudeservice stehen die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung sowie die Bauunterhaltung der städtischen Gebäude im Mittelpunkt. Zudem werden infrastrukturelle Leistungen organisiert und gesteuert, darunter Reinigungs- und Hausmeisterdienste, Sicherheits- und Bewachungsleistungen, Versicherungsangelegenheiten sowie weitere gebäudebezogene Serviceleistungen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Hansestadt Lüneburg gilt als attraktiver Arbeitgeber, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Mit einem klaren Bekenntnis zur Vielfalt in der Belegschaft schafft die Stadtverwaltung eine inklusive Arbeitsumgebung, in der Menschen mit Schwerbehinderung herzlich willkommen sind. Die Hansestadt fördert aktiv die berufliche Teilhabe und Entwicklung aller Mitarbeitenden, unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Dank maßgeschneiderter Arbeitsplatzlösungen und flexibler Arbeitszeiten ermöglicht die Hansestadt Lüneburg, dass sich alle Beschäftigten optimal entfalten können. Darüber hinaus bietet sie Weiterbildungsmöglichkeiten, die nicht nur die fachliche, sondern auch die persönliche Entwicklung unterstützen. Diese Initiative zeigt, dass die Hansestadt nicht nur ein Arbeitgeber ist, sondern ein engagierter Partner für Menschen mit Schwerbehinderung, die auf der Suche nach einem erfüllenden Arbeitsplatz sind. Jobsuchende, die Wert auf ein inklusives und unterstützendes Arbeitsumfeld legen, finden in der Hansestadt Lüneburg eine hervorragende Perspektive. Hier wird Vielfalt nicht nur akzeptiert, sondern als wertvoller Beitrag zur gemeinsamen Zielerreichung verstanden.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.