Feste Anstellung

Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (m/w/d) Bayerische Förderprogramme

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

11.02.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Staatliche Führungs­akademie für Ernährung, Land­wirtschaft und Forsten (FüAk) ist eine Mittel­behörde im Geschäfts­bereich des Bayerischen Staats­ministeriums für Ernährung, Land­wirtschaft, Forsten und Tourismus mit Haupt­sitz in Landshut.

Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (m/w/d)
Bayerische Förderprogramme

Marktredwitz, bis A13 / bis EGr. 10 TV-L – Vollzeit/Teilzeit

Ihr Einsatzbereich

Das Sachgebiet K2 – Strukturförderung am Standort Marktredwitz ist für die Abwicklung diverser EU-finanzierter Förderprogramme wie Obst und Gemüse für Bayern (EOS), die Europäische Innovations­partner­schaft (EIP) und die Marktstrukturförderung (MSF) zuständig. Es werden für Firmenneu­gründungen bis über alteingesessene Betriebe des vor- bzw. nachgelagerten Bereichs (Molkereien, Schlachtbetriebe, Konserven­fabriken usw.) Förderungen ausgesprochen.
Auch die Fischereiförderung und die Entschädigung von Fischotterschäden in Bayern ist, ebenso wie die Bearbeitung des bayerischen Förderprogramms Verarbeitung und Vermarktung regional erzeugter Produkte (VuV), Teil des Aufgabenbereichs des Sachgebietes K2.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

✓ Zur vollständigen Stellenanzeige

Standort: Marktredwitz

📮 PLZ: 95615

🗺️ Region: D-PLZ 95

📍 Koordinaten: 50.0102997, 12.1007996

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.