Feste Anstellung

Facharzt (m/w/d) als Hausarzt und Notarzt

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

11.02.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Hubschrauber und Wasser­werfer, Schutz­hunde und Polizei­pferde, Taucher und Berg­führer, Aus- und Fortbildung, Labore und Kriminal­polizei sowie ausrückende Hundert­schaften und ein komplettes Orchester – all das und vieles mehr, das ist die Bayerische Polizei.

Werden Sie Teil davon und unter­stützen Sie uns dabei, dass all diese Bereiche reibungs­los funktionieren, und wirken Sie am Polizei­geschehen mit.

Die Bayerische Bereitschaftspolizei zählt mit ihren rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu einem der größten Polizei­verbände der Bayerischen Polizei und ist damit wesent­licher Eck­pfeiler der inneren Sicher­heit in Bayern.

Als eine von sieben Abteilungen der Bayerischen Bereitschafts­polizei wirkt die VII. Bereit­schafts­polizei­abteilung mit ihrer Außen­stelle in Nabburg bei der Erfüllung dieser Aufgaben mit.

Die Bayerische Bereitschafts­polizei verstärkt den Ärzt­lichen Dienst der Bayerischen Polizei und sucht für den Stand­ort Nabburg ab dem­nächst einen

Facharzt (m/w/d)

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Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei

Das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei in Ainring ist ein engagierter Arbeitgeber, der sich aktiv für Chancengleichheit und die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung einsetzt. Als Teil der bayerischen Sicherheitsarchitektur bietet das Präsidium nicht nur spannende Karrierechancen, sondern auch ein inklusives Arbeitsumfeld, das Vielfalt schätzt und fördert. Der Fokus auf Inklusion zeigt sich in praxisorientierten Programmen und individuellen Fördermöglichkeiten, die darauf abzielen, die Potenziale aller Mitarbeitenden voll auszuschöpfen. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch einen Ort, an dem ihre Vielfalt als Bereicherung angesehen wird. Die Arbeitgebermarke des Präsidiums verkörpert zudem Werte wie Respekt, Teamgeist und die Kraft der Gemeinschaft. Durch die Schaffung barrierefreier Arbeitsbedingungen und die Bereitstellung von beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten ermöglicht das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei allen Mitarbeitenden, ihre Talente bestmöglich einzubringen. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist das Präsidium somit eine hervorragende Wahl, um eine erfüllende und zukunftssichere Karriere zu gestalten.

Standort: Nabburg

🗺️ Region: D-PLZ 92

📍 Koordinaten: 49.4542999, 12.1843996

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.