Feste Anstellung

Erzieher/in (m/w/d) für das Jugendzentrum Tostedt sowie für die Jugendpflege

Samtgemeinde Tostedt

📍 Tostedt

Region: D-PLZ 21

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

17.02.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Samtgemeinde Tostedt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Erzieher/in (m⁠/⁠w⁠/⁠d)

für das Jugendzentrum Tostedt sowie für die Jugendpflege

Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Stelle in Vollzeit (39 Stunden/Woche).

Das Jugendzentrum Tostedt und die Jugendpflege widmen sich der Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen. Das Jugendzentrum praktiziert die offene Kinder- und Jugendarbeit gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) und bietet eine breite Palette von Freizeitaktivitäten an den Nachmittagen von Montag bis Freitag. Es legt besonderen Fokus auf die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und stellt Bildungs- sowie Beratungsangebote für Jugendliche zwischen 12 und 21 Jahren bereit.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung für das Team des Jugendzentrums und der Jugendpflege.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

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Samtgemeinde Tostedt

Die Samtgemeinde Tostedt präsentiert sich als engagierter und attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Als moderne Verwaltungseinheit ist sie bestrebt, ein offenes und integratives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Menschen mit Schwerbehinderung die gleichen Chancen erhalten wie alle anderen Mitarbeitenden. Die Samtgemeinde legt großen Wert auf Chancengleichheit und die individuelle Förderung ihrer Angestellten. Durch gezielte Programme und eine sensibler Umgang mit den Bedürfnissen von Mitarbeitern mit besonderen Anforderungen gelingt es der Samtgemeinde Tostedt, ein positives Arbeitsklima zu etablieren. Die vielfältigen Aufgabenbereiche bieten zahlreiche berufliche Möglichkeiten und Raum für persönliche Entwicklung. So leistet die Samtgemeinde nicht nur einen aktiven Beitrag zur Teilhabe am Arbeitsleben, sondern setzt sich auch dafür ein, dass alle Talente gefördert werden können. Inmitten einer wertschätzenden Unternehmenskultur sind Jobsuchende mit Schwerbehinderung herzlich willkommen, ihre Karriere in der Samtgemeinde Tostedt zu starten und Teil eines dynamischen Teams zu werden.

Standort: Tostedt

🗺️ Region: D-PLZ 21

📍 Koordinaten: 53.2770996, 9.7114000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.