Feste Anstellung
(Fach-)Informatikerin / (Fach-)Informatiker (m/w/d) IT-Projektmanagement
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
📍 Landshut
PLZ: 84030
Region: D-PLZ 84
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
17.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) ist eine Mittelbehörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus mit Hauptsitz in Landshut.
(Fach-)Informatikerin bzw. (Fach-)Informatiker (m/w/d) IT-Projektmanagement
Dienstort Landshut – bis A13 / bis EGr. 11 TV-L – Vollzeit / Teilzeit
Ihr Einsatzbereich
Im Bereich der Informationstechnik versorgen wir bis zu 8000 Nutzer mit anforderungsgerecht entwickelten und wirtschaftlichen Web-Fachanwendungen und -Basissoftware. Zu den Aufgabenschwerpunkten des Sachgebietes IuK2 – Web-Dienste zählen unter anderem die Betreuung und Weiterentwicklung des Mitarbeiterportals (MAP) als personalisiertes Intranet des Geschäftsbereichs sowie die Übernahme des IT-Projetmanagements für vielfältige ITSystementwicklungsprojekte im Gesamtressort.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (m/w/d) Bayerische Förderprogramme
Volljuristin bzw. Volljurist (m/w/d)
Standort: Landshut
📮 PLZ: 84030
🗺️ Region: D-PLZ 84
📍 Koordinaten: 48.5383606, 12.1457796
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.