Feste Anstellung

Elektroniker*in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik als Haustechniker*in (m/w/d)

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

11.12.2025

Branche

Wissenschaft & Forschung

Das Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften in Leipzig erforscht kognitive Fähigkeiten und Gehirnprozesse beim Menschen. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Forschung sind die grundlegenden Mechanismen des menschlichen Denkens und die neuronalen Grundlagen höherer Hirnfunktionen wie Sprache, Gedächtnis, Orientierung, Musik und Kommunikation. Das Institut entwickelt auch neue nicht-invasive Bildgebungsverfahren für die kognitiven Neurowissenschaften.

Wir suchen in Vollzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n:

Elektroniker*in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik als Haustechniker*in (m/w/d)

Kennziffer HT 15/25

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Durchführung von elektrotechnischen Installationen im Bereich Energie- und Gebäudetechnik.
  • Wartung und Instandhaltung technischer Systeme und Anlagen.
  • Sicherstellung der Funktionalität der Haustechnik.
  • Unterstützung bei der Entwicklung neuer Bildgebungsverfahren.

Ihr Profil

  • Abgeschlossene Ausbildung als Elektroniker*in mit Schwerpunkt Energie- und Gebäudetechnik.
  • Fundierte Kenntnisse in der Elektrotechnik.
  • Erfahrung in der Wartung und Instandhaltung von technischen Anlagen.
  • Teamfähigkeit und selbstständige Arbeitsweise.

Das Max-Planck-Institut in Leipzig widmet sich der Erforschung kognitiver Fähigkeiten und Gehirnprozesse.

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Über das Unternehmen

Logo von Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften

Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften

Das Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften in Leipzig ist ein renommierter Arbeitgeber, der sich durch ein innovatives und integratives Arbeitsumfeld auszeichnet. Die Institution legt großen Wert auf Chancengleichheit und Inklusion, indem sie gezielt Menschen mit Schwerbehinderung die Möglichkeit bietet, ihre Talente und Fähigkeiten voll entfalten zu können. Durch flexible Arbeitsmodelle und individuelle Unterstützungsangebote wird ein barrierefreies Miteinander gefördert, das Vielfalt schätzt und wertschätzt. Das Institut bietet nicht nur spannende Forschungsperspektiven, sondern auch ein kollegiales Umfeld, in dem alle Mitarbeiter:innen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen gleichberechtigt am Erfolg des Instituts mitwirken können. Durch die gezielte Förderung von Diversität und Inklusion schafft das Max-Planck-Institut einen Ort, an dem alle Teilnehmenden an der wissenschaftlichen Gemeinschaft wachsen und sich weiterentwickeln können. Jobinteressierte mit Schwerbehinderung finden hier ein unterstützendes und wertschätzendes Arbeitsumfeld, das die persönliche und berufliche Entwicklung fördert. Sehen Sie sich die Karrieremöglichkeiten am Max-Planck-Institut an und werden Sie Teil eines zukunftsorientierten Teams!

Standort: Leipzig

🗺️ Region: D-PLZ 04

📍 Koordinaten: 51.3404999, 12.3827000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.