Weitere: Öffentlicher Dienst
Einsatzleiter*in (m/w/d) Kontrollraum Landesverkehrszentrale
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)
📍 Leverkusen, Leverkusen
Region: D-PLZ 51
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
24.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. Wir sind Straßen.NRW. Ein zentraler, moderner Mobilitätsdienstleister, der jedoch im ganzen Land - vor Ort - zu finden ist. Wir können bereits auf 20 erfolgreiche Jahre zurückschauen, haben aber vor allem die mobile Zukunft im Blick: digital, flexibel, sicher. Wir, das sind 56 Straßenmeistereien in acht regionalen Niederlassungen, ein Betriebssitz in Gelsenkirchen und eine Landesverkehrszentrale in Leverkusen. Wir sind über 4.000 engagierte Beschäftigte. Uns eint ein Ziel: Die Menschen in Nordrhein-Westfalen mobil zu halten.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) mit Sitz in Bochum ist ein attraktiver Arbeitgeber, der aktiv auf Inklusion und Chancengleichheit setzt. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, ein diverses Team zu fördern, in dem Menschen mit Schwerbehinderung wertvolle Beiträge leisten können. Straßen.NRW bietet ein unterstützendes Arbeitsumfeld, in dem individuelle Stärken geschätzt und gefördert werden. Mit vielfältigen Karrierechancen in der Infrastrukturplanung, -entwicklung und -unterhaltung ist Straßen.NRW nicht nur ein wichtiger Akteur im Straßenbau, sondern auch ein sozial verantwortungsbewusstes Unternehmen. Die Integration von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung wird durch maßgeschneiderte Programme und Zugangsmaßnahmen gefördert. Menschen mit besonderen Bedürfnissen finden hier eine ideale Plattform, um ihre Fähigkeiten einzubringen und weiterzuentwickeln. Dank einer offenen Unternehmenskultur und gezielten Weiterbildungsmöglichkeiten ist Straßen.NRW ein erstklassiger Arbeitgeber, der wertvolle Perspektiven für Jobsuchende mit Schwerbehinderung bietet. Bewerber sind herzlich eingeladen, Teil dieses engagierten Teams zu werden und die Zukunft der Verkehrswege in Nordrhein-Westfalen mitzugestalten.
Weitere Jobs bei Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)
Sachbearbeitung im Projektteam Straßen- und Radwegebau im Rechnungswesen (m/w/d)
Sachbearbeitung in der Verwaltung (m/w/d)
Bauingenieur*in im Sachgebiet Verkehr (m/w/d)
Standort: Leverkusen, Leverkusen
🗺️ Region: D-PLZ 51
📍 Koordinaten: 51.0492821, 7.0141668
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.