Feste Anstellung
eine/n Mitarbeiter/in im Qualitätsmanagement (m/w/d) als Assistenz der Leitung
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
12.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Sichere Lebensmittel - Schutz vor ansteckenden Krankheiten - Gesunde Tierbestände
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist in Rheinland-Pfalz der zentrale staatliche Dienstleister im Verbraucher- und Gesundheitsschutz von Mensch und Tier. Gemeinsam mit unseren rund 500 Mitarbeitenden arbeiten wir an fünf Standorten in Koblenz, Landau, Mainz, Speyer und Trier an der landesweiten Überwachung und Untersuchung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Arzneimitteln und Kosmetik, der Diagnostik und Bekämpfung von Tierseuchen sowie dem Schutz der Menschen vor ansteckenden Krankheiten.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf Dauer
eine/n Mitarbeiter/in im Qualitätsmanagement (m/w/d) als Assistenz der Leitung
bis Entgeltgruppe 9aTV-L
in Vollzeit (100 %) in der Stabsstelle Qualitätsmanagement am Dienstort Koblenz.
(Kennziffer: LUA – 2025/052-Ad).
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Überwachung und Analyse von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
- ✓ Diagnose und Bekämpfung von Tierseuchen
- ✓ Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten
- ✓ Unterstützung der Leitung im Qualitätsmanagement
Das Landesuntersuchungsamt in Rheinland-Pfalz sorgt für Verbraucher- und Gesundheitsschutz.
Über das Unternehmen
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz in Koblenz ist ein angesehener Arbeitgeber, der für seine vielfältigen Karrieremöglichkeiten bekannt ist. Mit einem starken Fokus auf Inklusion und Chancengleichheit schafft das Unternehmen ein Arbeitsumfeld, das Menschen mit Schwerbehinderung ermutigt und unterstützt. Das Landesuntersuchungsamt legt großen Wert darauf, Talente unabhängig von ihrer körperlichen Beeinträchtigung zu fördern und eine diverse Belegschaft zu gewährleisten. Durch umfassende Integration und individuelle Anpassungsmaßnahmen sorgt das Unternehmen dafür, dass alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können. Dies spiegelt das Engagement für soziale Verantwortung und Teamarbeit wider, das im Herzen der Unternehmenskultur liegt. Darüber hinaus bietet das Landesuntersuchungsamt attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten und ein angenehmes Arbeitsklima, das die Balance zwischen Berufs- und Privatleben berücksichtigt. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier eine einladende Umgebung, in der ihre Fähigkeiten geschätzt und gefördert werden. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz ist somit nicht nur ein hervorragender Arbeitsplatz, sondern auch ein Ort, an dem Vielfalt und Inklusion aktiv gelebt werden.
Standort: Koblenz
🗺️ Region: D-PLZ 56
📍 Koordinaten: 50.3540154, 7.5773859
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.