Promotion/Habilitation
Doktorand (m/w/d) in Wirtschaftswissenschaften
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Promotion/Habilitation
Veröffentlicht
18.12.2025
Branche
Wissenschaft & Forschung
Der Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement, Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Wissenschaftlichen Mitarbeiter (m/w/d) mit Promotionsmöglichkeit in Wirtschaftswissenschaften zum Dr. rer. pol.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Der Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement wird von Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz geleitet.
Über das Unternehmen
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften
Die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer gilt als attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Das Engagement der Universität für Chancengleichheit und die Förderung einer inklusiven Arbeitsumgebung ermöglicht es Menschen mit Schwerbehinderung, ihre Potenziale voll auszuschöpfen. In einem offenen und unterstützenden Arbeitsklima wird Wert auf individuelle Bedürfnisse gelegt, wodurch Mitarbeitende mit verschiedenen Hintergründen und Fähigkeiten optimale Entwicklungsmöglichkeiten erhalten. Die Universität setzt sich aktiv dafür ein, Barrieren abzubauen und eine Kultur der Wertschätzung zu etablieren. Durch gezielte Programme und passende Anpassungen wird sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihren Herausforderungen, gleichberechtigt am Universitätsleben teilhaben können. Dies macht die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer zu einem vorbildlichen Arbeitgeber, der nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch soziale Verantwortung lebt. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier ein motivierendes Umfeld, in dem sie ihre Karriere starten oder weiterentwickeln können.
Standort: Speyer
📮 PLZ: 67346
🗺️ Region: D-PLZ 67
📍 Koordinaten: 49.3227997, 8.4279003
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.